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Jerichower Land: 3G-Pflicht im ÖPNV

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 24.11.2021 / 11:02 Uhr von mz/pm
Die Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land teilt mit: Liebe Fahrgäste, mit der aktuellen Beschlusslage der Bundesregierung gilt ab heute im ÖPNV und somit in unseren Bussen die sogenannte 3G-Pflicht.

Das bedeutet für alle Fahrgäste, ausgenommen sind Schüler/Schülerinnen, dass eine Beförderung nur stattfinden darf, wenn einer der folgenden Nachweise mitgeführt wird:

Impfnachweis im Sinne § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, d. h. ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung

Genesenennachweis im Sinne § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, d. h. ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion

Testnachweis im Sinne § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, d. h. ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion.

Die Nachweise sind bei Aufforderung vorzuzeigen. Die o. g. Regelungen sind vorerst bis zum 19.03.2022 befristet.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die bekannten Schutz- und Hygienehinweise in unseren Fahrzeugen sowie auf unserer Internetseite unter [www.njl-burg.de]. Soweit möglich soll auch der Mindestabstand von 1,5 Metern in den Fahrzeugen sowie an den Haltestellen eingehalten werden.

Ihre Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land mbH Geschäftsleitung

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