Aktuell wird die in 2017 beschlossene Kulturförderrichtlinie des Landkreises überarbeitet. Die in den letzten drei Jahren gesammelten praktischen Erfahrungen bezüglich Beantragung und Abrechnung der Mittel sollen in die neue Fassung einfließen, um das Förderverfahren weiter zu optimieren.
Die finale Beschlussfassung zur geänderten Richtlinie ist in den zuständigen Gremien des Kreistages für den 13. Oktober angedacht. Dementsprechend können die Anträge für 2022 auch erst ab 15. Oktober 2021 eingereicht werden. Die aktualisierten Antragsunterlagen werden dann auf der Internetseite des Landkreises zum Download zur Verfügung gestellt. Die Beantragungsfrist für die Kulturfördermittel wurde in diesem Jahr aufgrund der Überarbeitung bis zum 30. November 2021 verlängert.
Alle Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren der Kulturförderrichtlinie sowie eine Übersicht mit zuwendungsfähigen Maßnahmen und Erläuterungen sind unter
[https://kurzelinks.de/tgxt] einsehbar.