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Genthin: Bürgermeister Günther bekommt wie erwartet vor Gericht Recht! Nächste Klage ist vorprogrammiert

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 26.11.2020 / 09:10 Uhr von rp
Der Genthiner Bürgermeister hat dem Anschein nach einen Feind. Der Feind lautet QSG-mbH, genauer gesagt Lars Bonitz, der aktuell der Geschäftsführer dort ist und hauptverantwortlich für deren wirtschaftliche Ausrichtung. Da die QSG- mbH nur einen Gesellschafter hat, nämlich den Tourismusverein Genthin, Jerichow, Elbe-Parey e.V., hat der Genthiner Bürgermeister keinen direkten Einfluss auf die QSG und muss sich die Mehrheit des Vereins organisieren. Weil er die nicht bekommt, zerrte er den Verein vor Gericht.

Zum Dienstantritt von Matthias Günther (parteilos) waren die Drei sich, nach Aussage von Golz und Bothe einig und haben die QSG-mbH auf Verdacht von Matthias Günther, auf „Herz und Nieren“, von einem Wirtschaftsprüfer checken lassen. Diese Prüfungen haben die Gerüchte und Befürchtungen von Bürgermeister Matthias Günther nicht bekräftigt, sodass für jedes weitere Vorgehen kein Grund bestand, so sinngemäß Nicole Golz gegenüber dem Meetingpoint.

Vorgehen Günthers berechtigt oder unberechtigt?

Bis heute hat Matthias Günther selbst noch nicht beantworten können, weshalb das Vorgehen der QSG- mbH, Verkauf des Grundstückes an der Kaimauer, oder der Kauf des Hausmeisterservice Heinrich, für die Stadt Genthin schädlich gewesen sein soll und was den Mittelaufwand von rund 28.000 Euro rechtfertigt.

Der Genthiner Bürgermeister hat bereits im September 2020 gegen seine Amtskollegen Klage eingereicht, um ihnen gerichtlich seinen Willen, gegen eine demokratische Mehrheitsentscheidung des Vereins, aufzuzwingen.

In dieser Entscheidung sollen Golz und Bothe die Beantwortung eines ca. 40 Fragen starken Fragenkataloges durch den QSG-Geschäftsführer beschließen. Zu dieser Entscheidungsart sah sich das Gericht allerdings außer Stande und schmetterte die Klage von Matthias Günther, Anfang Oktober, ab.

Auch wurde durch das Gericht damals festgestellt und von Matthias Günther bestätigt, dass er die Chance bekommen hatte, die Fragen mündlich in einer Sitzung des Vereins, durch Lars Bonitz, beantwortet zu bekommen. Dies lehnte Günter allerdings ab und pochte auf eine schriftliche Beantwortung der Fragen.

Erneute Klage richtet sich gegen eine Vereinssitzung im vergangenen Jahr

Gleich beim ersten Termin zu dieser Klage vor dem Amtsgericht Burg, wurde nach den Ausführungen der Richterin klar, dass die Chancen für eine Entscheidung zu Gunsten von Matthias Günther gut stehen. Wie die Richterin bemerkte, ist die Satzung veraltet und muss dringend überarbeitet werden. Zudem wurde die Sitzung tatsächlich nicht ordnungsgemäß einberufen.

[Wie wir berichteten], wurden auf dieser Mitgliedervollverssammlung des Vereins, neue Mitglieder für den Vorstand gewählt. Dazu kam es, da nach Befinden des Vereins, Peter Jelitte aus dem Verein automatisch ausschied und somit nicht mehr im Vorstand des Vereins sein kann. Der Grund für dieses Ausscheiden, war das Jelitte als GWG Vorstand in den Ruhestand ging und automatisch sein Nachfolger Mitglied des Vereins wurde.

Zum anderen hatte Marina Conradi damals ihren Vorstandsposten als Schatzmeisterin aufgegeben, da sie nach Aussage von Golz, sich in Ihrer Funktion als Angestellte der Stadt Genthin in kompromittierender Stellung befand. Der Grund hierfür war der, dass nach Aussage von Nicole Golz, Matthias Günther versuchte, Conradi zu einer Unterschrift eines Vereinsprotokolls zu nötigen. Das brisante daran ist, dass dieses Protokoll vom Bürgermeister Matthias Günther so verändert worden sein soll, dass der Verein die Kosten für den Rechtsanwalt Albrecht zu tragen habe. [Wir berichteten]

Richterin gibt Matthias Günther Recht, die Sitzung war falsch einberufen!

Die Richterin stellte nun fest, dass die eine Sitzung des Vereins, nicht ordnungsgemäß einberufen wurde und somit nicht rechtskräftig ist. Da allerdings die Mitgliederversammlung am 17. September 2020 erneut einberufen und die gewählten Mitglieder auf dieser Sitzung erneut mehrheitlich bestätigt wurden, bringt das Urteil im Prinzip keinem was.

Der ganze Ärger hat lediglich einen Verfahrensfehler aufgedeckt. Wenn Günther wirklich die Beschlüsse der Sitzung anfechten möchte, muss er erneut klagen und die Mitgliederversammlung vom 17. September 2020 anfechten. Golz und Bothe bemerkten auf der Gerichtverhandlung, dass das Vorgehen von Matthias Günther einzig und allein darauf abzielt, dem Verein und schließlich der QSG mbH zu schaden.

Weiter erwähnten sie auch, dass es bisher „Gang und Gebe“ war, auf diese Art eine Mitgliedervollversammlung des Vereins einzuberufen. Selbst der Kläger, Matthias Günther, hat dies so mehrmals praktiziert. Doch nun passt es ihm nicht mehr und er nutzt diesen Umstand, um zu klagen, so sinngemäß Golz und Bothe vor Gericht.

Die Klagewelle reißt dabei vermutlich nicht ab. So haben wir erfahren, dass Matthias Günther selbst gegen das erste Urteil, wo es um die Beantwortung von 40 Fragen geht, in Berufung gegangen ist und sich das Landgericht nun mit dem Fall beschäftigen muss.

Stadtrat soll ihn "decken"

Dafür will sich der Bürgermeister in der heutigen Stadtratssitzung die Mehrheit holen. Was im Bürgerinfoportal der Stadt Genthin fehlt, aber uns und den Stadträten zur Verfügung gestellt wurde, ist der Beschluss, der Matthias Günther für alle bereits angefallenen und kommenden Kosten legitimieren soll.

Im Beschluss heißt es, „Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister die laufenden anwaltlichen Verfahren
-Der nicht-rechtmäßig zustande gekommenen Beschlüsse im Tourismusverein
-zu den Vorkommnissen in der QSG mbH (Auskunftserteilung)

kurzfristig und aussichtsreich abzuwickeln“, so die Beschlussvorlage für den heutigen Stadtrat.

Damit will sich der Bürgermeister anscheinend aus der "Schlinge" ziehen, um sein weiteres Vorgehen mit der Rückendeckung des Stadtrates zu legitimieren. Denn es könnte ihm angehaftet werden, dass die bisherigen Streitgründe vor Gericht, für die Stadt Genthin selbst trivial sind und eigentlich in der Vereinsstruktur selbstständig, über das Mehrheitsprinzip geregelt werden sollte.

Zudem ist der monetäre Schaden, der vor Gericht als Streitwert angegeben wurde, mit insgesamt 5.000€ für beide Gerichtsprozesse so gering, dass die durch Bürgermeister Günther bisher angegebenen, rund 28.000€ nicht im Verhältnis stehen. In Anbetracht dieses Fakts, wäre eine solche Legitimierung, ohne die Einforderung weiterer Fakten durch den Genthiner Stadtrat, wohlmöglich als reiner Wahnsinn anzusehen.

Der heutige Stadtrat tagt um 17 Uhr im Genthiner Stadtkulturhaus in der Ziegeleistraße und ist für die Öffentlichkeit gesetzmäßig zugängig. Hier geht es zu den Tagesordnungspunkten [Klick] Die Stadt Genthin hat zu dieser Sitzung gesonderte Regelungen auf Grund der Corona-Pandemie getroffen. Daher müsst ihr euch vorher zur Sitzung anmelden. Hier alle Infos dazu [Klick].

Bilder

Archivbild: Gemeindebürgermeister Matthias Günther (parteilos)
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