Nachdem wir in unserem Bericht über die durchaus dubiose Machart des Einspruches des CDU-Stadtverbandes berichteten, wehrt sich nun der Stadtverband mit einem Statement zu unserer Berichterstattung. Demnach unterstellt man uns, dass wir Ivonne Renner nicht korrekt wiedergegeben haben und einseitig berichten.
So heißt es in dem Statement vom Stadtverbandsvorsitzenden Alexander Otto:
„Die Onlineplattform „Meetingpoint Jerichower Land“ berichtete am 18. April dazu aus Sicht des CDU Stadtverbandes nicht neutral. Einzelne Aussagen einer unserer Kandidatinnen vor Ort wurden nicht vollumfänglich und missverständlich dargestellt und augenblicklich durch diese auf der Plattform selbst klargestellt.“
Als Meetingpoint Redaktion weisen wir alle Anschuldigungen einer missverständlichen Wiedergabe des Interviews mit Frau Renner zurück, daran ändert auch das Kommentar von Ivonne Renner unter dem Bericht vom 18. April nichts. Denn auch nach dem heutigen Stand ist die Wiedergabe korrekt, das haben unsere erneuten Recherchen noch einmal bestätigt. Die Redaktion wertet die Aussage der CDU und das Kommentar von Ivonne Renner als Zerstreuungstaktik rund um die wahren Umstände.
Der Landkreis weist Rechte des CDU-Vertrauensmanns im Wahlausschuss zurück
Neben der Unterstellung der Befangenheit der Wahlleiterin von Jerichow, Anja Schünicke, stützt sich der Einspruch der CDU darauf, dass der CDU Vertrauensmann der CDU Gerd Mangelsdorf, der im Vorfeld zur Wahl von jeder Fraktion bestimmt wird, keinen Einblick in die Wahlunterlagen der Wählergemeinschaft Jerichow bekommen hat.
Wir haben bei der Kommunalaufsicht nachgefragt und wollten wissen:
Welche Rechte hat ein Vertrauensmann, kann er die Einsicht in die Wahlunterlagen fremder Wahl-Parteien/ -Gemeinschaften nehmen?
Die Sprecherin des Landkreises Claudia Hopf-Koßmann schriebt dazu: „Nach Mitteilung der zuständigen Wahlleiterin wurde auch Herrn Mangelsdorf als Vertrauensperson des Wahlvorschlages der CDU Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Mit der Einführung des Rechtsinstituts der Vertrauensperson hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Vertretung für den Wahlvorschlag statuiert. Die Vertretungsmacht besteht dabei nur hinsichtlich des eigenen Wahlvorschlags. Die Möglichkeit zur Äußerung erstreckt sich von daher nur auf den eigenen Wahlvorschlag.“
Demnach hatte die CDU keine rechtliche Grundlage in die Wahlunterlagen anderer Parteien Einsicht zu nehmen.
Dennoch wollten wir von der Kommunalaufsicht wissen, hat der Wahlausschuss richtig oder falsch gehandelt wie steht die Kommunalaufsicht zum Einspruch der CDU?
Claudia Hopf-Koßmann schrieb dazu: „Ein Fehlverhalten des Wahlausschusses ist nicht erkennbar. Insbesondere wurden die Vertrauenspersonen vor der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge angehört. Die Kommunalaufsichtsbehörde vermag an dieser Stelle keine begründeten Anhaltspunkte dafür erkennen, dass das Amt der Wahlleiterin oder ihres Stellvertreters nicht ordnungsgemäß wahrgenommen wurde. Entsprechend werden keine Maßnahmen ergriffen.“
Fazit: Bisher ist der Einspruch des Genthiner CDU Stadtverbandes in erster Instanz gescheitert und könnte als Schachzug zur eigenen Wahl gewertet werden. Bisherige Anschuldigungen der CDU wurden nicht mit Fakten untermauert. Es soll der CDU allerdings ein Schreiben aus den Reihen der Wählergemeinschaft vorliegen, welches das falsche Vorgehen der Wählergemeinschaft untermauert. Dieser Behauptung stehen allerdings die Aussage der Wahlleiterin Schünicke und die des Landkreises gegenüber. Demnach sind alle Unterlagen korrekt und ein Verfehlen nicht zu erkennen. Wie uns der Landkreis weiter mitteilte, haben alle nach §50 (KWG) das Recht eines Einspruches zum Wahlvorgang einzureichen. Dieser Einspruch sollte allerdings laut KWG innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl eingereicht werden.
Kommentare
Einwohner JL schrieb um 20:44 Uhr am 01.05.2024:
ein aufmerksamer Leser schrieb um 19:40 Uhr am 01.05.2024:
Alexander Otto schrieb um 10:21 Uhr am 01.05.2024:
in der Regel gibt der Meetingpoint Pressemitteilungen entsprechend des Wortlautes wieder - die aktuelle, mitunter auch zeitverzögerte Vorgehensweise, irritiert mich. Über die Erkenntnisse, welche aus z.B. aus Richtung der Landeswahlleitung kamen, wird nicht berichtet.
Man hätte Zweifel im Rahmen des Ausschusses klären können, dies wurde gegenüber dem Vertrauensmann nicht getan. An dieser Stelle hätte ebenso jede andere Partei oder Wählergruppe Fragen gestellt.
Es liegt nun bei den betroffenen Personen vor Ort, mit den herausgestellten Informationen zu arbeiten.
Viele Grüße
Alexander Otto