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Möckern: Neue dreiste Abzockmethode!

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 18.08.2023 / 07:02 Uhr von mz/pm
Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wurde bekannt, dass ein 58-Jähriger aus dem Bereich Möckern offensichtlich Opfer eines Betruges durch falsche Gewinnversprechen geworden ist. Das teilte ein Polizeisprecher mit.

Daraufhin wurde die Person aufgesucht. Im Rahmen der Befragung gab der Mann an, dass er in den letzten Tagen mehrere Anrufe erhalten hatte, in denen ihm mitgeteilt wurde, dass er an einem Gewinnspiel teilgenommen und gewonnen habe. Die Gewinnsumme würde sich auf mehrere hunderttausend Euro belaufen. Um den Gewinn auszahlen zu können, seinen Zahlungen seitens des Gewinners unter anderem für Transportkosten und Steuern zu leisten. Die Geldbeträge sollten in Form von Geschenkkarten und Wunschgutscheinen übermittelt werden.

Bis zum Einschreiten der Polizei hatte der Mann bereits entsprechende Karten käuflich erworben und die Codes der Karten im Wert von mehreren 10.000,- € an die Betrüger übermittelt. Weitere Karten im Wert von weiteren mehreren tausend Euro befanden sich noch in seinem Besitz und sollten an diesem Tag übermittelt werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Tipps der Polizei

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).

Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.

Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

(Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen

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