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Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 24.11.2021 / 17:05 Uhr von mz/pm
Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiter-hin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um.

Dies gilt somit auch für die Agentur für Arbeit Magdeburg und deren Geschäftsstellen in Magdeburg und den Landkreisen Börde und Jerichower Land. Für persönliche Gespräche ist dann der Nach-weis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Kundinnen und Kunden, die die Voraussetzungen der 2G-Regelung nicht er-füllen, werden zur Identitätsfeststellung im Rahmen der persönlichen Arbeitslosmeldung oder bei Notfallvorsprachen kurz an einem Notfallschalter beraten.

Beratungsgespräche zur beruflichen Situation finden weiterhin vorrangig online oder telefonisch statt. Falls bereits persönliche Gespräche terminiert sind, können sich Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, kostenfrei unter 0800 4 5555 00 an das Service Center wenden. Dort wird dann eine Vereinbarung getroffen, den Termin per Telefon oder online stattfinden lassen zu können.

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erle-digen. In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet. Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Magdeburg auch unter: www.arbeitsagentur.de/magdeburg oder 0391 257 1122

Bilder

Quelle: Agentur für Arbeit
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Kommentare

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    Torsten B. schrieb um 07:49 Uhr am 25.11.2021:
    Nun nimmt der Wahnsinn weiter seinen Lauf. Bürger/in, die ein Anliegen bei der Agentur für Arbeit zur Sprache bringen wollen, und zwar in einem persönlichen Gespräch, jedoch weder geimpft noch genesen sind, werden praktisch Hürden aufgebaut.
    Warum kann die Bundesarbeitsagentur, die als Behörde für arbeitssuchende Menschen dienen soll, nicht vor Ort kostenlose Tests anbieten (Bsp. mit Vieraugenprinzip)?
    Es ist beschämend wie staatliche Agenturen den Regierungskurs blind mittragen, und die Spaltung der Gesellschaft weiter forcieren. Solche unüberlegten Maßnahmen werden aktiv zu Unmut bei Betroffenen führen. Zur Erinnerung: Der § 1 in unserem Grundgesetz lautet, die Würde des Menschen ist unantastbar!
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      Rene schrieb um 17:42 Uhr am 24.11.2021:
      Hallo Meetingpoint aber was ist mit den Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen, die selbst nicht geimpft sind? Gilt dort auch die 2G Regelung oder zählt da der tägliche Test vor Dienstbeginn was ich nicht einsehen kann, wenn diese Leute dann geimpfte oder genesene beraten dürfen aber ungeimpfte mit Test nicht zum persönlichen Gespräch geladen werden. Es wäre nett, dass mal in der Agentur für Arbeit zu erfragen und die Leser informieren, was da als Antwort kam....