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Neue Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 23.11.2021 / 20:00 Uhr von mz/pm
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen. Das teilte ein Sprecher der Staatskanzlei mit.

Grundlage ist das novellierte Infektionsschutzgesetz. Das 2-G-Zugangsmodell wird für Innenräume nun weitgehend verpflichtend, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell. Die neue 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll am Mittwoch in Kraft treten und gilt bis vorerst zum 15. Dezember.

Zu den Eindämmungsmaßnahmen gehören:

Verpflichtendes 2-G-Zugangsmodell in geschlossenen Räumen für
Veranstaltungen ab 50 Personen,
Innengastronomie; Hochschulgastronomie,
organisierter Sportbetrieb mit Ausnahme u.a. von Berufssportlern und Kaderathleten, Kultureinrichtungen mit Ausnahme von Archiven und Bibliotheken,
Beherbergungen mit Ausnahme von Beherbergungen aus beruflichen Gründen,
Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkte sowie Angebote in Mehrgenerationenhäusern,
Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten,
Volksfeste,
Reisebusreisen, Schiffrundfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote.

Bei Durchführung der verpflichtenden 2-G-Modelle sind Hygienemaßnahmen - wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder die Abstandsregelungen - weiterhin einzuhalten. Die 2-G-Vorgaben gelten für Gäste bzw. Besucherinnen und Besucher; für Beschäftigte greift die bundesseitige 3-G-Regelung am Arbeitsplatz.

Folgenden Gästen bzw. Besucherinnen und Besuchern darf der Zugang zu den vorgenannten Innenräumen gewährt werden:

Geimpfte und Genesene,
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen
Impfkommission ausgesprochen wurde; zur Erhöhung des Schutzes müssen sie eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen oder vor Ort durchführen und grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske tragen; ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original ist erforderlich.

2-G-Plus-Zugangsmodell: Verpflichtend für Diskotheken und Clubs sowie für den Chorbetrieb

Für einige Bereiche wird ein verpflichtendes 2G-Plus-Zugangsmodell festgeschrieben. Zugang zu Diskotheken und Clubs erhalten künftig nur Geimpfte und Genesene, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen können. Vom Tragen einer Maske, von Abstandsregelungen sowie Kapazitätsbegrenzungen kann dann abgewichen werden. Auch für den Chorbetrieb gilt künftig eine verpflichtende 2-G-Plus-Regelung.

Freiwilliges 2-G-Plus-Zugangsmodell
In Bereichen, in denen bisher das 2-G-Modell freiwillig angewendet werden durfte, wird künftig die Anwendung des 2-G-Plus-Zugangsmodells ermöglicht. Die Wahlmöglichkeit, durch eine zusätzliche Testung für Geimpfte und Genesene auf Abstandsregelungen und Maskentragen zu verzichten, besteht damit u.a. für Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Gaststätten, touristische Angebote und Freizeiteinrichtungen.

Ausweitung des 3-G-Zugangsmodells auf Jahr-, Spezial- und Weihnachtsmärkte, körpernahe Dienstleistungen und den öffentlichen Personennahverkehr

Für den Besuch von Weihnachtsmärkten, Messen und Ausstellungen sowie bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gilt künftig die 3-G-Zugangsregelung (Geimpfte, Genesene oder Getestete). Auch bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen von Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage- und Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios sowie von medizinisch notwendigen Behandlungen durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger (Podologen) kommt die 3-G-Zugangsregelung zur Anwendung.

Von der Testpflicht ausgenommen sind neben Geimpften und Genesenen auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.

Schulbetrieb
Die Präsenzpflicht an Schulen wird aufgehoben.

Landkreise und kreisfreie Städte können Kontakte weiter einschränken
Die Landkreise und kreisfreien Städte werden durch die Eindämmungsverordnung ermächtigt, weitergehende Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie zu erlassen. Zu den maßgeblichen Schutzmaßnahmen, die sich aus § 28a Abs. 7 des Infektionsgesetzes ableiten, gehören insbesondere Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, weitergehende Personenbeschränkungen bei Veranstaltungen, in Einrichtungen und bei Angeboten sowie die Ausweitung von Testpflichten. Die Schließung von Betrieben und Einrichtungen sind im Einzelfall weiter möglich.

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Kommentare

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    Wütend schrieb um 08:37 Uhr am 24.11.2021:
    Der „Welt- Herausgeber“ Stefan Aust hatte am Wochenende in „Welt- TV“ berichtet, dass auf den Intensiv- Stationen in Deutschland die meisten Corona- Infizierten nichtdeutscher Nationalität sind.

    Warum lässt man immernoch soviel Menschen in Deutschland rein, vor allen Dingen Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten, die die Infektionszahlen zuungunsten der hier ansässigen Menschen hochsetzen und dadurch unnötigen Restriktionen seitens des Gesetzgebers bewirken!
    •  
      Torsten B. schrieb um 21:11 Uhr am 23.11.2021:
      Nun sind bei den oben politisch Verantwortlichen alle Dämme im wahrsten Sinne des Wortes gebrochen! Man muss davon ausgehen, daß nun maßgeblich Ungeimpfte Mitbürger/in vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, sprich stigmatisiert werden. Es bleibt abzuwarten ob dies alles rechtskonform ist. Wenn sich nach wie vor Geimpfte/Ungeimpfte wie auch Genesene infizieren können, müssten doch alle Bürger weiterhin getestet werden um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen. Warum erfolgt dies nicht? Nun zwei irrwitzige Bsp. welchen Irrsinn unsere pol. Eliten in MD zu verantworten haben: 1. in der UNI-Klinik Magdeburg brauchen Blutspender weder eine Impfung noch genesen zu sein. Auch ein PCR-Test ist nicht nötig, alle dürfen Blut spenden, eine 3-G-Regel gibt es nicht. Wo bleibt hier der Schutz für Ärzte und Schwestern? In Seniorenheimen dürfen die Senioren nur noch zu den Mahlzeiten ihr Zimmer verlassen, was zur weiteren Vereinsamung führt. Es wird die Zeit kommen da werden sich einige Damen und Herren, für ihr Handeln verantworten müssen. Es bleibt zu hoffen, daß diese gesellschaftliche Spaltung, nicht zu Unruhen wie in Rotterdam führt, das unsichtbare Virus als Feind, kann so nie besiegt werden!