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Nach Fusion: Neue IBAN für Sparkassen Kunden im JL

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 15.11.2021 / 12:06 Uhr von mz
Nach der Fusion der Sparkasse Magdeburg und Jerichower Land wurden am Wochenende die Datenbestände beider Banken zusammengeführt. Kunden mussten auch mögliche Einschränkungen beim Online-Banking bzw. bei der Zahlung mit EC-Karte einstellen.

Wie ein Unternehmenssprecher heute mitteilte, ist die reibungslos verlaufen. „Die technische Fusion auf ein einheitliches IT-System ist geglückt. Alle Systeme arbeiten fehlerfrei,“ so Sprecher Mathias Geraldy. Damit gilt seit heute für alle Kunden der Sparkasse MagdeBurg auch eine einheitliche Bankleitzahl die 81053272 bzw.als BIC im internationalen SEPA-Format NOLADE21MDG. Für die Kunden im Jerichower Land ergibt sich daher eine veränderte IBAN.
NEUE IBAN
Die neue IBAN finden die Kunden aus dem Jerichower Land auf ihren Kontoauszügen, in der Sparkassen-App oder können sie mit dem IBAN-Rechner unter [www.sparkasse-magdeBurg.de/fusion] ermitteln.

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Kommentare

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    Meetingpoint JL schrieb um 13:31 Uhr am 17.11.2021:
    Hallo "Frage", gerne möchten wir Ihre Frage beantworten. Die Information hat uns der Pressesprecher der Sparkasse MagdeBurg übermittelt:

    Für Kunden der bisherigen Sparkasse Jerichower Land: Alle Umsätze mit der bisherigen IBAN werden bis auf Weiteres automatisch auf die neue IBAN weitergeleitet.
    Wir empfehlen, ab sofort die neue IBAN bei allen Bankgeschäften zu verwenden und weiterzugeben.

    Die neue IBAN steht auf dem Kontoauszug, in der Sparkasse-App oder ist mit dem IBAN Rechner bzw. folgendem QR-Code ermittelbar

    VG dein Meetingpoint-Team
    •  
      Antwort schrieb um 22:06 Uhr am 15.11.2021:
      Na das heißt genau das, was Sie denken. Alle Einzugsermächtigungen müssen neu erteilt werden und Sie bekommen eine Mahnung für die, die Sie vergessen haben umzustellen. Das nennt sich Kundenservice der Sparkasse.
      •  
        Frage schrieb um 12:32 Uhr am 15.11.2021:
        Was bedeutet die veränderte IBAN für Daueraufträge und die bisher erteilten Einzugsermächtigungen?