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Jetzt Kulturförderung für 2022 beantragen- Frist endet bald

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 18.10.2021 / 14:02 Uhr von mz/pm
Seit 15. Oktober 2021 ist die 1. Änderung der Richtlinie des Landkreises Jerichower Land über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur in Kraft. Mit den vom Kreistag beschlossenen Änderungen soll das Förderverfahren weiter optimiert werden, teilte eine Landkreissprecherin mit.

Zukünftig werden nur noch Projekte berücksichtigt, die auch im Landkreis umgesetzt werden. Ausnahmen können Veranstaltungsreihen bilden, die auch teilweise in der näheren Umgebung stattfinden. Des Weiteren wurden Entwicklungsmaßnahmen für Kulturstätten explizit als förderfähig in die Richtlinie aufgenommen und der Förderhöchstsatz auf 70 % festgelegt. Die Finanzierung der restlichen 30% kann flexibel ohne festgesetzten Eigenanteil umgesetzt werden. Ausnahmen, die eine Förderung von bis zu 90 % gewähren, sind nicht mehr möglich.

Aufgrund der Überarbeitung der Richtlinie wird die Beantragungsfrist in diesem Jahr bis zum 30. November 2021 verlängert. Bis dahin können finanzielle Zuwendungen zur Kulturförderung für Projekte und Maßnahmen, die für 2022 geplant sind, beim Landkreis beantragt werden. Mit Hilfe dieser Unterstützung sollen Projekte und Initiativen, die inzwischen zur Tradition und zum festen Bestandteil des kulturellen Lebens im Jerichower Land geworden sind, erhalten beziehungsweise weiterentwickelt werden. Aber auch neue Ansätze können gefördert werden. Ziel ist es, der Öffentlichkeit ein möglichst breites kulturelles Angebot zu offerieren und die Identifikation mit der Region zu unterstützen.

Die aktualisierten Unterlagen stehen auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik Freizeit, Kultur und Tourismus zum Download bereit. Alle Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren der Kulturförderrichtlinie sowie eine Übersicht mit zuwendungsfähigen Maßnahmen und Erläuterungen sind ebenfalls [Hier] zu finden.

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