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Zahlung von 567 Euro bewahrt Mann vor dem Gefängnis

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 18.09.2021 / 12:03 Uhr von mz/pm
Am vergangenen Mittwoch kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 18:00 Uhr in Magdeburg einen 33-jährigen Mann. Ein Abgleich der personenbezogenen Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Syrer bereits seit Juni 2020 durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.

Demnach verurteilte das Amtsgericht Dessau-Roßlau ihn im Februar 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 520 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Der Mann beglich jedoch lediglich 30 Euro der Geldstrafe.

Da er sich auch nicht der Ladung zum Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den 33-Jährigen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Dort telefonierte er mit zwei Bekannten, die am Abend 504 Euro zur Dienststelle brachten.

Der Gesuchte selbst konnte das noch fehlende Geld beisteuern und somit die Geldstrafe samt den angefallenen Kosten zahlen. Nachdem die 567 Euro übergeben wurden, konnte er die Dienststelle wieder als freier Mann verlassen.

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