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Bundesprogramm für „National bedeutsame Kultureinrichtungen“ fördert Investitionen in Kulturlandschaft

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 04.08.2026 / 10:05 Uhr von ub/pm
Im Rahmen des Programms „Investitionen für national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ fördert die Bundesregierung gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland. Durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden Fördermittel zum nachhaltigen Erhalt sowie zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.
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Mit Blick auf die neue Förderrunde ruft Staats- und Kulturminister Rainer Robra die Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt dazu auf, die Förderchance zu nutzen: „Mit den Fördermitteln werden national bedeutsame Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt nachhaltig gestärkt. Dieses Programm würdigt die herausragende kulturelle Vielfalt unseres Landes und eröffnet neue Spielräume für innovative und zukunftsweisende Vorhaben. Staatsminister Wolfram Weimar danke ich herzlich für seine Unterstützung.“

Im Bundeshaushalt sind vorbehaltlich der Entscheidung des Bundestages zum Bundeshaushalt bis zu 20 Millionen Euro im Bundeshaushalt für die Umsetzung des Programms vorgesehen, dazu kommen Verpflichtungen für die Folgejahre. Erfahrungsgemäß gehen davon Investitionsmittel in Höhe von jährlich 1-2 Millionen Euro an das Land Sachsen-Anhalt. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.

Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Fördergrundsätze des Bundes, die zwingend einzuhalten sind:
Gefördert werden kulturelle Investitionen für national bedeutsame Kultureinrichtungen. Dazu zählen insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen (z.B. museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen), sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten möglichst überwiegend für kulturelle Zwecke genutzt werden.
Aspekte der Nachhaltigkeit sind angemessen zu berücksichtigen - insbesondere der ressourcen- und klimaschonende Einsatz von Materialien und die Verbesserung der ökologischen Bilanz des laufenden Betriebs.
Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion, der kulturellen Teilhabe und Vielfalt, der Gendergerechtigkeit sowie der aktiven kulturellen Vermittlung an Besucher aus dem In- und Ausland sind mit Blick auf einen möglichst öffentlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu kulturellen Angeboten erwünscht.
Ausgeschlossen ist die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen, Eröffnungsfeiern sowie die Finanzierung laufender Personal- und Sachausgaben einschließlich der Folgekosten.

BKM bittet darum nur Projekte vorzuschlagen, die Fördervorgaben des Bundes eindeutig erfüllen. Insbesondere soll es sich erkennbar um national bedeutsame Kultureinrichtungen handeln. Maßgeblich für die durch BKM zu treffende Auswahl der Förderprojekte ist deren angemessene Eignung, Qualität und Wirkung im Sinne dieser Vorgabe.

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ist zur Unterbreitung von Fördervorschlägen gegenüber BKM aufgefordert und bittet daher interessierte Einrichtungen und Projektträger ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2026 einzureichen.

Nähere Informationen und Antragsformulare können bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt abgefragt werden: mailto:Referat61-Antrag@stk.sachsen-anhalt.de

Bilder

Minister Rainer Robra Foto: Viktoria Kühne
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