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Sachsen-Anhalts Kommunen zahlten 2024 für Sportstätten und Bäder 143,9 Mio. EUR aus

Sonstiges
  • Erstellt: 07.07.2026 / 13:05 Uhr von ub/pm
Die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt gaben 2024 für Sportstätten und Bäder 143,9 Mio. EUR aus. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 20,6 Mio. EUR mehr als 2023 und 64,1 Mio. EUR mehr als 2015. Einzahlungen registrierten die Kommunen 2024 für diesen Bereich in Höhe von 47,1 Mio. EUR. Im Vergleich zu 2023 standen 5,9 Mio. EUR mehr zur Verfügung. Gegenüber 2015 stiegen die Einzahlungen um 20,6 Mio. EUR.


In den Kommunen waren in den vergangenen Jahren die Einzahlungen für Sportstätten und Bäder (Produktgruppe 424) regelmäßig geringer als die Auszahlungen. 2024 erreichte das Defizit mit 96,8 Mio. EUR den Höchststand. Im Zehnjahresdurchschnitt betrug das Defizit 69,7 Mio. EUR. Der Fehlbetrag wird durch die Kommunen aus eigenen Finanzmitteln finanziert, z. B. Einnahmen ohne verbindlichen Verwendungszweck, Schlüsselzuweisungen (allgemeine Zuweisungen).

Die Struktur der Zahlungen für Sportstätten und Bäder ist seit Jahren relativ konstant. 2024 erfolgten die meisten Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (34,8 %), gefolgt von Investitionstätigkeit (32,5 %) und Personalkosten (18,0 %). Bei den Einzahlungen dominierten die Gelder für Investitionen (48,2 %) vor privatrechtlichen Leistungsentgelten (21,7 %) und öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (11,6 %).

50,0 Mio. EUR wendeten die Kommunen im Bereich der Sportstätten und Bäder 2024 für Sach- und Dienstleistungen auf. Dazu gehörten z. B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, die Unterhaltung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens, Mieten und Pachten sowie der Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen und Vorräten. Allein in die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen flossen 24,6 Mio. EUR, in deren Unterhaltung weitere 13,4 Mio. EUR. Die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens kostete 5,9 Mio. EUR.

Der Deckungsgrad für kommunale Investitionstätigkeit lag 2024 im Bereich Sportstätten und Bäder bei 48,5 %. Das bedeutet, weniger als die Hälfte der Auszahlungen für Investitionen wurde durch Einzahlungen für Investitionen finanziert. 46,8 Mio. EUR Auszahlungen standen 22,7 Mio. EUR Einzahlungen gegenüber. Die Kommunen investierten 40,5 Mio. EUR in Baumaßnahmen, erwarben für 5,8 Mio. EUR bewegliche oder immaterielle Vermögensgegenstände, reichten 0,3 Mio. EUR Zuwendungen für Investitionsfördermaßnahmen aus und kauften für 0,2 Mio. EUR Grundstücke, Gebäude oder Infrastrukturvermögen. Bei den Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen handelte es sich zumeist um Zuwendungen (99,0 %).

Fast jeder zehnte Euro, den die Kommunen 2024 für Sportstätten und Bäder auszahlten, wurde durch Leistungsentgelte und privatrechtliche Kostenerstattungen und -umlagen gedeckt (10,9 %). Die Einzahlungen dafür betrugen 15,7 Mio. EUR, davon waren 5,5 Mio. EUR öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte und 10,2 Mio. EUR privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Umlagen.

32,6 % der Auszahlungen und 38,7 % der Einzahlungen im Bereich Sportstätten und Bäder verbuchten 2024 die kreisfreien Städte. Die Landeshauptstadt Magdeburg meldete 27,1 Mio. EUR Auszahlungen und 7,4 Mio. EUR Einzahlungen, die Stadt Halle (Saale) 10,1 Mio. EUR und 8,0 Mio. EUR und Dessau-Roßlau 9,7 Mio. EUR und 2,8 Mio. EUR. Die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen war in der Landeshauptstadt Magdeburg mit 19,6 Mio. EUR am höchsten, gefolgt von Dessau-Roßlau mit 6,9 Mio. EUR und Halle (Saale) mit 2,0 Mio. EUR.

Die Auswertung enthält nur Zahlungen der Produktgruppe 424 (Sportstätten und Bäder). Nicht enthalten sind Sporteinrichtungen von Schulen sowie Sportstätten und Bäder, die zu einem Kurbetrieb gehören.

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Grafik: KI-generiert
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