2025 wurden 5 838 Sorgerechtserklärungen in Sachsen-Anhalt abgegeben.
2025 wurden bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt 5 774 Sorgeerklärungen (Sorgerechtserklärungen) über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben und 64 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt (insgesamt 5 838).
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sank die Anzahl der Sorgeerklärungen im Vorjahresvergleich um 2,2 % (2024: 5 970). Die meisten Sorgeerklärungen wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben (1 187), gefolgt von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (821) und dem Saalekreis (519).
Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt: [LINK]
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