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Ein VW Polo, zwei Nationen: Zeuge überführt Auto mit falschem Kennzeichen-Mix

Verkehr
  • Erstellt: 02.06.2026 / 18:05 Uhr von ub/pm
Ein kurioser und zugleich illegaler Vorfall hat am Pfingstwochenende die Polizei im Jerichower Land beschäftigt. Ein aufmerksamer Zeuge entdeckte in Gommern einen abgestellten VW Polo, an dem sowohl ein polnisches als auch ein deutsches Nummernschild montiert waren. Das Fahrzeug war komplett stillgelegt – für den Halter hat das nun drastische Konsequenzen.


Es war ein Bild mit Seltenheitswert, das sich den Beamten des Polizeireviers am späten Vormittag des 31. Mai 2026 bot: Auf einem Parkplatz im Bereich „Am Rohrteich“ stand ein schwarzer VW Polo, der Fragen aufwarf. Während an der Front des Wagens ein deutsches Kennzeichen prangte, war am Heck ein polnisches Nummernschild angebracht.

Aufmerksamer Zeuge reagiert prompt
Ein 55-jähriger Zeuge hatte die ungewöhnliche Kombination gegen 11:54 Uhr bemerkt und sofort die Polizei alarmiert. Wie der Mann den Beamten mitteilte, hatte er den Wagen bereits am Vortag an exakt derselben Stelle beobachtet. Damals wurde das Fahrzeug jedoch wegbewegt, noch bevor die Polizei vor Ort eintreffen konnte. Am Sonntag klickten dann die sprichwörtlichen Handschellen für den Wagen.

Fahrzeug stillgelegt, Kennzeichen ungültig
Die Überprüfung durch die eingesetzten Polizisten deckte schnell das gesamte Ausmaß des Betrugs auf:
Weder das deutsche noch das polnische Kennzeichen besaßen eine aktuelle Zulassung.
Der schwarze VW Polo selbst war bereits vor längerer Zeit außer Betrieb gesetzt und seitdem nicht wieder offiziell angemeldet worden.

Die Beamten demontierten die gefälschten beziehungsweise missbrauchten Nummernschilder noch vor Ort und stellten sie als Beweismittel sicher.

Strafverfahren an der Tagesordnung
Für den Halter oder Fahrer des Wagens wird der Ausflug ein schweres juristisches Nachspiel haben. Die Polizei leitete noch am selben Tag ein umfangreiches Ermittlungsverfahren ein. Die Vorwürfe wiegen schwer: Neben Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung wird nun auch wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Steuerhinterziehung ermittelt.

Bilder

Foto: Meetingpoint-Archiv
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