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E-Scooter im Fokus der Polizei: Drogenfahrt und minderjährige Nutzer ohne Versicherung

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 07.04.2026 / 18:05 Uhr von ub/pm
Ob unter Drogeneinfluss in Burg oder mit zwei Kindern besetzt in Genthin: Am vergangenen Wochenende stoppte die Polizei im Jerichower Land gleich zwei E-Scooter-Fahrer, die ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs waren. Die Beamten leiteten in beiden Fällen Strafverfahren ein und mahnen zur Einhaltung der Alters- und Versicherungsregeln.


Burg: Drogen-Mix am Lenker festgestellt
In Burg wurde ein 41-jähriger Mann am Freitagabend zum Ziel einer Polizeikontrolle. Den Beamten war der E-Scooter gegen 19:10 Uhr in der Johann-Sebastian-Bach-Straße aufgefallen, da das angebrachte Versicherungskennzeichen bereits abgelaufen war.

Doch das fehlende Kennzeichen blieb nicht das einzige Problem: Ein während der Kontrolle durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf THC und Amphetamine. Die Polizei ordnete daraufhin eine Blutprobenentnahme an und untersagte dem Mann die Weiterfahrt. Gegen den 41-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch das Fahren unter berauschenden Mitteln umfasst.

Genthin: 12-Jährige mit Freundin auf „Schwarzfahrt“
Ein kurioser wie gefährlicher Vorfall ereignete sich am Samstagabend gegen 20:30 Uhr in der Geschwister-Scholl-Straße in Genthin. Dort entdeckten Polizisten einen E-Scooter, der mit zwei Personen besetzt war.

Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass am Fahrzeug noch ein grünes Kennzeichen aus dem Vorjahr (2025) angebracht war – der Versicherungsschutz war somit erloschen. Zudem staunten die Polizisten nicht schlecht über die Nutzer: Das Elektrokleinstfahrzeug wurde von einem 12-jährigen Mädchen gesteuert, während ihre 13-jährige Freundin als Mitfahrerin auf dem Trittbrett stand.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und belehrten die Kinder eindringlich: Für die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenraum ist ein Mindestalter von 14 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Zudem ist die Mitnahme einer weiteren Person strikt untersagt. Auch in diesem Fall wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Wichtige Hinweise der Polizei:
Versicherung: Jedes Jahr zum 1. März müssen E-Scooter mit einem neuen, gültigen Versicherungskennzeichen versehen werden.
Alter: Die Nutzung ist erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.
Personenzahl: E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen; die Mitnahme von Passagieren ist verboten.
Promillegrenzen: Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen strengen Alkohol- und Drogenregeln wie für Autofahrer.

Bilder

Foto: Meetingpoint-Archiv
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