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Leinenpflicht schützt Wildtiere – Rücksicht ist gefragt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 03.03.2026 / 16:05 Uhr von mr/pm
Freilaufende Hunde können Wildtiere erheblich stören und gefährden. Mit etwas Verantwortung und Verständnis lässt sich der Schutz der Natur sichern – besonders in der sensiblen Brut- und Setzzeit.

Wildtiere können laut Landesjagdverband Sachsen-Anhalt durch Stress beeinträchtigt werden, wenn ein Hund frei herumläuft. Ein freilaufender Hund kann Wildtiere aufscheuchen, ihre Nester zerstören, Nachwuchs gefährden oder im schlimmsten Fall Tiere töten. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Populationen der Wildtiere haben. Der Gesetzgeber regelt eine Anleinpflicht im Landeswaldgesetz (LWaldG) § 28 Abs. 2.

Unabhängig von bestehenden Gesetzen und Verordnungen zur Leinenpflicht setzt der Naturschutz auf Verständnis und Mitgefühl. Nur so lassen sich Konflikte mit Wildtieren vermeiden und der Schutz der Natur gewährleisten. Hundehalter sind daher aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen und ihre Vierbeiner an der Leine zu führen.

Vom 1. März bis zum 15. Juli herrscht in Sachsen-Anhalt Brut- und Setzzeit. In diesem Zeitraum bekommen fast alle Wildtiere Nachwuchs, und die Flächen außerhalb bebauter Gebiete werden zur Kinderstube. Wildtiere benötigen dann besondere Ruhe und Schutz, um ihre Jungen ungestört aufziehen zu können.

Dank finanzieller Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt konnte das aktuelle Hinweisschild mit Mitteln der Jagdabgabe erstellt werden. Es ist über die örtliche Jägerschaft erhältlich. [HIER] können die Informationen nachzulesen werden.

Bilder

Symbolfoto: KI-erstellt
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