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E‑Scooter ohne Versicherungsschutz: Polizei stoppt Senior

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 02.03.2026 / 18:05 Uhr von ub/pm
In Genthin hat die Polizei am Sonntagmorgen einen 86‑jährigen E‑Scooter‑Fahrer angehalten, dessen Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Die Weiterfahrt wurde untersagt, ein Strafverfahren eingeleitet.


Am Sonntagmorgen, dem 1. März 2026, stellten Polizeibeamte gegen 07:55 Uhr auf der Brandenburger Straße in Genthin einen E‑Scooter fest, dessen Versicherungskennzeichen augenscheinlich nicht mehr gültig war.
Eine anschließende Verkehrskontrolle bestätigte den Verdacht: Für das Fahrzeug bestand kein aktueller Versicherungsschutz.

Die Beamten untersagten dem 86‑jährigen Fahrer die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit dem 1. März 2026 ein neuer Gültigkeitszeitraum für Versicherungskennzeichen begonnen hat und Halter solcher Fahrzeuge verpflichtet sind, für einen durchgehenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bei Verstößen droht eine Strafanzeige.

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Kommentare

  •  
    René schrieb um 06:23 Uhr am 03.03.2026:
    Typisch unsere Polizei!!!!
    7h:55min, ist der 1.März Jung und da nimmt man sich einen 86 jährigen vor, dem man eigentlich mit Respekt, allein schon in dem Alter noch auf einem E-Scooter sieht vor und leitet ein Strafverfahren ein, wo ich mir gut vorstellen kann, dass er es einfach nur dem Alter geschuldet vergessen hat sein Versicherungsschutz zu verlängern. Eine Ermahnung hätte es auch getan!!!! Wieviele PKW fahren bei uns mit UA Kennzeichen die keinen Versicherungsschutz besitzen aber da gibt es ja bestimmt Sonderregelungen.. Schande, echt!!!!
    • Mit Bedacht schrieb um 14:05 Uhr am 03.03.2026:
      Sehr geehrter Herr René,

      die Polizeibeamten konnten gar nicht anders handeln. Wie der Text darstellt, beging der Scooterfahrer eine Straftat. Wäre es eine Ordnungswidrigkeit, so hätte es durchaus mit einer Ermahnung bzw. einer mündlichen Verwarnung enden können. Hätten die Polizeibeamten jedoch die Straftat nicht angezeigt, hätten Sie sich selbst strafbar gemacht.

      Im Übrigen fehlte dem Scooter offenbar die Haftpflichtversicherung, also eben jene Versicherung, die im Falle eines Unfalls den Schaden des anderen begleicht.

      Sie mögen empört sein, ich vertraue darauf, dass die Staatsanwaltschaft hier mit Augenmaß vorgehen und die zugegeben sehr kurze Dauer des fehlenden Versicherungsschutzes berücksichtigen wird.
    • Carola schrieb um 07:58 Uhr am 03.03.2026:
      Dem muss ich kaum was hinzufügen, René!
      Eine erinnernde Mahnung hätte mit Sicherheit genügt.