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Gestoppt: E‑Scooter ohne Versicherung und Fahrer alkoholisiert

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 02.03.2026 / 07:05 Uhr von ub/pm
In Genthin stoppten Polizeibeamte am späten Freitagabend einen E‑Scooter‑Fahrer, dessen Fahrzeug nicht mehr versichert war. Zusätzlich wurde bei dem Mann deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Ihn erwarten nun ein Strafverfahren sowie eine Ordnungswidrigkeit.


Kontrolle wegen defektem Rücklicht führt zu mehreren Verstößen
Am Freitagabend, dem 27. Februar 2026, führten Polizeibeamte gegen 23:40 Uhr in der Berliner Chaussee in Genthin eine Verkehrskontrolle bei einem 44‑jährigen Fahrer eines E‑Scooters durch. Anlass der Kontrolle war ein defektes Rücklicht.

Bei der Überprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Versicherungskennzeichen des E‑Scooters keine Gültigkeit mehr besaß. Für das Fahrzeug bestand somit kein Versicherungsschutz – ein strafrechtlich relevanter Verstoß.

Hinzu kam, dass die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch bei dem Fahrer wahrnahmen. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,74 Promille. In der Dienststelle wurde daraufhin eine beweissichere Atemalkoholmessung durchgeführt. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt.
Der 44‑Jährige muss sich nun sowohl einem Strafverfahren wegen des fehlenden Versicherungsschutzes als auch einer Ordnungswidrigkeit aufgrund der Alkoholisierung stellen.

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