Wie der Kreiswaldbrandschutzbeauftragter informiert, gilt ab dem 01.03.2026 für den Landkreis Jerichower Land, bis auf Widerruf, die Waldbrandgefahrenstufe 2.
Die Waldbrandgefahrenstufe 2 bedeutet eine geringe Gefahr (WBI 2) für Waldbrände. Es ist erhöhte Vorsicht geboten, da Bodenfeuer möglich sind. Das Rauchen im Wald oder in der Nähe (weniger als 15m) ist verboten, und offenes Feuer ist nur auf offiziellen Grillplätzen erlaubt. Der Wald kann weiterhin uneingeschränkt betreten werden.
Wichtige Verhaltensregeln bei Stufe 2:
• Rauchverbot: Nicht im Wald oder in weniger als 15 Metern Abstand zum Wald rauchen.
• Offenes Feuer: Kein offenes Feuer außerhalb von ausgewiesenen öffentlichen Grillplätzen.
• Zündquellen: Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B. Zigarettenkippen) wegwerfen.
• Parken: Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen abstellen, nicht auf trockenem Gras.
• Arbeiten: Arbeiten, die Funkenflug verursachen können, sollten vermieden werden.
Die Stufe 2 ist Teil der Waldbrandgefahrenstufen in Deutschland, die von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch) reichen, wobei der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Einschätzung vornimmt.