Logo

Kontrolle der Fahrtüchtigkeit führt zu Ordnungswidrigkeit

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 05.02.2026 / 15:05 Uhr von ub/pm
Im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle, am Dienstag gegen 23:25 Uhr, Am Sportpark in Lostau wurde bei einem 43-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch wahrgenommen.


Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 0,85 Promille. Daraufhin wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt, der ebenfalls einen Wert im ordnungswidrigen Bereich ausgab und somit den Vortest bestätigte.

In der Folge wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24a StVG eingeleitet.

Bilder

Dieser Artikel wurde bereits 748 mal aufgerufen.

Werbung