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Nach Tod in „Liebeszelle“: Häftling muss sich ab heute wegen Totschlags verantworten

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 02.12.2025 / 07:03 Uhr von rt
Der tragische Fall, bei dem eine Frau ihren Besuch in einer Haftanstalt mit dem Leben bezahlen musste, kommt heute vor Gericht: Um 9 Uhr beginnt am Landgericht Stendal der Prozess gegen einen 37-jährigen Strafgefangenen. Ihm wird vorgeworfen, seine 35-jährige Ehefrau während eines Besuchs in der JVA Burg erwürgt zu haben.


Die Verhandlung vor der 2. Strafkammer (Schwurgericht) startet mit einem straffen Programm, wobei die Öffentlichkeit mit Spannung auf die Aussage des Angeklagten blicken kann, die nach der Anklageverlesung erwartet wird.

Sechs Termine angesetzt – Urteil vor Weihnachten möglich

Der Prozess ist zunächst auf sechs Verhandlungstage angesetzt. Über die bereits bekannten Termine im Dezember (2., 5., 12., 19. Dezember) hinaus sind zwei weitere Termine im neuen Jahr, der 8. und der 13. Januar, vorgesehen.

Gerichtssprecher Michael Steenbuck vom Landgericht Stendal betonte gegenüber dem Meetingpoint, dass die Termine als unverbindliche Planung zu sehen sind. Da die letzten Beweismittel bereits am 19. Dezember geladen sind, sei ein Urteil mit etwas Glück eventuell sogar noch vor den Weihnachtsfeiertagen denkbar, wahrscheinlich sei aber der 8. Januar.

Tod in der „Liebeszelle“: Der Tatvorwurf

Dem im August 1987 geborenen Angeklagten wird Totschlag vorgeworfen. Er befand sich zum Tatzeitpunkt – wie auch aktuell – nicht in Untersuchungshaft, sondern verbüßte eine Gesamtstrafe des Amtsgerichts im bayrischen Fürth. Dies war der Grund für seinen Aufenthalt in der JVA Burg.

Am 3. April 2025 nutzte der Mann die Möglichkeit des sogenannten Langzeitbesuchs, der in einem unbeobachteten Langzeitbesuchsraum – im Volksmund als „Liebeszelle“ bezeichnet – stattfinden kann. Nach rund einer Stunde Besuchszeit fanden Justizvollzugsbeamte seine Ehefrau tot auf dem Bett, Reanimationsversuche blieben erfolglos. Eine Obduktion bestätigte später Gewaltanwendung gegen den Hals als Todesursache.

Auch wenn es keine direkten Augenzeugen der Tat gibt, besitzt der Angeklagte daher das denkbar schlechteste Alibi: Es waren nur er und das Opfer anwesend.

Strafmaß und Nebenklage

Eigentlich hätte der Angeklagte im kommenden Jahr das Ende seiner laufenden Haftstrafe erreicht. Nun erwarten ihn weitere Jahre hinter Gittern. Für das Verbrechen des Totschlags sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor.

Die verstorbene Ehefrau hatte aus einer früheren Beziehung zwei Kinder. Diese treten im Verfahren als Nebenkläger auf.

Zeugenmarathon schon am ersten Tag

Der erste Verhandlungstag dürfte intensiv werden. Bereits eine Stunde nach Prozessbeginn startet die Beweisaufnahme. Das Gericht hat neun Zeugen geladen, darunter mehrere Polizeibeamte und Angehörige, die laut Gerichtssprecher im Halbstunden-Takt vernommen werden sollen. Die Verhandlung ist bis in den Nachmittag um 15 Uhr angesetzt.

Die Öffentlichkeit ist zu dem Prozess zugelassen, es gibt keine Einschränkungen. Der Angeklagte selbst sitzt derzeit nicht mehr in Burg, sondern wurde dem Vernehmen nach in die JVA Halle verlegt.

Bilder

Hafthaus der JVA in Madel bei Burg. Quelle: Webseite der Vollzugsanstalt – https://jva-brg.sachsen-anhalt.de
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