Wie ein Polizeisprecher vom Revier Jerichower Land bestätigte, ist der 71-Jährige kurz nach 9 Uhr vorläufig von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Zur Begründung hieß es, dass er gegen den ausgesprochenen Platzverweis verstoßen hatte. Erneut hatte sich der Mann auf dem Gelände zwischen der Grundschule Möser und der Sekundarschule Möser aufgehalten.
Richter vorgeführt
Der Beschuldigte sitzt zur Zeit im Polizeirevier Jerichower Land, in Burg. Wie die Polizei weiterhin mitteilte, soll der 71-Jährige am Nachmittag einem Richter vorgeführt werden. Der entscheidet dann, ob der Mann in Polizeigewahrsam bleibt oder ob ein Arzt hinzugezogen wird, um den gesundheitlichen Zustand des Mannes zu bewerten. Je nach Beurteilung könnte der Mann dann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.
Landkreis reagiert
Für alle schulischen Einrichtungen bereitet der Landkreis derzeit ein Hausverbot für die eigenen schulischen Gebäude vor. Das sagte Landrat Steffen Burchhardt. Auch die Eltern, Lehrer und Schüler seien sensibilisiert. Der Landkreis steht im engen Kontakt mit der Polizei.
Entscheidung auf dem Meetingpoint Wir bleiben an dem Fall für euch dran. Die Entscheidung des Richters lest ihr am Nachmittag umgehend auf dem Meetingpoint. Wir berichten, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.
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Update, 14:50 Uhr:
Wie ein Polizeisprecher dem Meetingpoint mitteilte, wird der 71-Jährige, der Kinder in Möser angesprochen haben soll, am späten Nachmittag wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Die Polizei hat angekündigt, verstärkt an den Orten, an denen Platzverweise gelten, präsent zu sein. Dazu zählt auch die Grund-und Sekundarschule in Möser. Eine „Rund-um- die- Uhr-Überwachung“ werde es aber nicht geben.
Zudem sagte Landrat Steffen Burchhardt, das der sozialpsychatrische Dienst noch in dieser Woche den Mann besuchen werde, um sich ein Bild vom psychischen Zustand zu verschaffen.
Darauf basierend werden dann konkrete Hilfsangebote unterbreitet, so Burchhardt. Insofern eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, kann der Landkreis jemanden auch gegen seinen Willen vorläufig in eine psychiatrische Behandlung bringen.
Ein Hausverbot für alle Schulen des Landkreises Jerichower Land wurde bereits erteilt, ausgenommen sind die Schulen, die von den Gemeinden selbst betrieben werden, hier sind die jeweiligen Gemeinden selbst in der Verantwortung.
Kommentare
Unbekannt schrieb um 17:56 Uhr am 11.11.2025:
Cornelius schrieb um 15:39 Uhr am 14.11.2025:
DerPetzer schrieb um 06:45 Uhr am 12.11.2025: