Nur wenige Tage vor der geplanten Eröffnung des Magdeburger Weihnachtsmarktes steht die Durchführung auf der Kippe. Nach einem Behördenschreiben und einer kurzfristig einberufenen, nichtöffentlichen Sondersitzung des Stadtrats droht die Absage der Veranstaltung.
Heute gab Oberbürgermeisterin Simone Borris bekannt, dass der Veranstalter vorerst keine Genehmigung der Stadtverwaltung als kommunaler Sicherheitsbehörde erhält. Grund für die drastische Maßnahme ist eine scharfe Rüge des Landesverwaltungsamtes (LVwA). Das dem Stadtrat am 10. Oktober vorgelegte Schreiben des Landes bemängelt das diesjährige Sicherheitskonzept der Weihnachtsmarktgesellschaft massiv und weist die Landeshauptstadt an, ihre Zustimmung zu verweigern.
Brisante Begründung: Weihnachtsmarkt ist „potentielles Anschlagsziel“
Als besonders brisant wird die Begründung des Landesverwaltungsamtes gewertet, wonach der Veranstalter mit dem Weihnachtsmarkt „ein potentielles Anschlagsziel“ schaffe. Diese Aussage steht in direktem Zusammenhang mit dem schrecklichen Anschlag vom 20. Dezember 2024, bei dem auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt sechs Menschen getötet und über 300 verletzt wurden, und dessen Aufarbeitung mit dem heute begonnenen Gerichtsprozess gegen den Täter fortgesetzt wird.
Oberbürgermeisterin Simone Borris zeigte sich über die kurzfristige und tiefgreifende Weisung des Landes schockiert: „Der Inhalt des Schreibens und die vom Landesverwaltungsamt bezeichneten Mängel des Sicherheitskonzeptes sind auch aufgrund der möglichen Auswirkungen so gravierend, dass es meine Pflicht war, heute umgehend den Stadtrat darüber zu informieren.“
Gleichzeitig übte sie scharfe Kritik an der Begründung des Landes: „Bislang hatte uns niemand in dieser Form mitgeteilt, dass der Magdeburger Weihnachtsmarkt in diesem Jahr allein durch seinen Betrieb zu einem potentiellen Anschlagsziel wird. Diese Aussage werden wir sehr ernst nehmen, da die Sicherheit absolute Priorität hat. Gleichwohl wurde uns nicht begründet, worauf diese neue Einschätzung konkret beruht.“
Streitpunkt Terrorabwehr und Zufahrtsschutz
Kernpunkt des Konflikts ist die Frage der Verantwortlichkeit bei Terror- und Amoktaten. Das Landesverwaltungsamt kritisiert, dass die Weihnachtsmarktgesellschaft die Verantwortung hierfür bei der Polizei und den Sicherheitsbehörden sieht.
Die Oberbürgermeisterin hält diese Kritik für nicht nachvollziehbar: „Alle Experten sind sich einig, dass konkrete Terrorabwehr eine staatliche Aufgabe ist, für die nicht der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes verantwortlich sein kann. Selbst die Polizei hat uns am vergangenen Freitag schriftlich mitgeteilt, dass die Verfolgung von Straftaten und die Abwehr konkreter Gefahren eine staatliche Aufgabe ist.“ Zudem verweist sie darauf, dass dem LVwA die Formulierungen im Konzept zu Terror- und Amokereignissen bereits seit dem im September vorgelegten Sicherheitskonzept zum Kaiser-Otto-Fest bekannt seien und damals nicht beanstandet wurden.
Weitere Kritikpunkte des Landes sind:
- Die Forderung nach Einlasskontrollen und einem grundsätzlich zertifizierten Zufahrtschutz bis 7,5 Tonnen. Die Stadtverwaltung und der Veranstalter sehen hierbei offene Fragen, da Anschläge auch mit schwereren Fahrzeugen möglich seien und in Sachsen-Anhalt keine gesetzliche Grundlage oder ein landeseinheitlicher Erlass für diese Forderungen existiere.
- Eine fehlende Risikobewertung des Kinder- und Jugendschutzes, der laut LVwA lediglich im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum thematisiert werde.
Rätsel um den späten Zeitpunkt der Weisung
Für Verwirrung sorgt auch der späte Zeitpunkt der Weisung, kurz vor dem Start des Weihnachtsmarktes. Bereits am 28. Juli habe es eine Auswertung des Magdeburger Stadtfestes 2025 – das teilweise auf denselben Flächen stattfand – im Landesverwaltungsamt gegeben, bei dem die damals verwendeten Zufahrtsschutz-Betonsteine nicht beanstandet wurden. Zudem seien dem LVwA der Stadtratsbeschluss zum Zufahrtsschutz und die Gründe für das dieses Jahr nur qualifizierte Schutzkonzept seit Anfang Oktober bekannt.
Der Veranstalter sei zwar bereit, viele Hinweise in das Sicherheitskonzept zu integrieren, lehnt aber ab, „die generelle Verantwortung von Terror- und Amokereignissen zu übernehmen und hierfür das Haftungsrisiko zu tragen sowie das gesamte Areal einzuzäunen.“
Borris warnt: „Kapitulation der breiten Stadtgesellschaft“
Trotz der entgegenstehenden Rechtsauffassung der Stadt beugt sich die Landeshauptstadt der Weisung des Landesverwaltungsamtes und kann „vorerst keine Genehmigung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt erteilen“, so Oberbürgermeisterin Borris.
Sie warnte eindringlich vor den Konsequenzen: Sollte der Weihnachtsmarkt dauerhaft nicht stattfinden, wäre dies ein „fatales Signal“ weit über die Grenzen Magdeburgs hinaus und stünde im Widerspruch zu Tradition und Kultur. Borris betonte: „In erster Linie aber wäre es eine Kapitulation der breiten Stadtgesellschaft vor dem Attentat vom 20. Dezember 2024.“
Die Oberbürgermeisterin appellierte abschließend: „Mein Wunsch und meine Hoffnung sind jedoch, dass durch eine Bündelung aller Kräfte der Magdeburger Weihnachtsmarkt in diesem Jahr doch stattfinden kann. Ich hoffe, dass wir dazu unverzüglich mit dem Land Sachsen-Anhalt ins Gespräch kommen.“
Kommentare
Harald schrieb um 08:00 Uhr am 12.11.2025:
Uwe schrieb um 11:57 Uhr am 11.11.2025:
Gefahren lauern überall!
Die meisten Toten gibt es beim Autofahren, vielleicht sollte dann die Autos abgeschafft werden.
Mario schrieb um 09:21 Uhr am 11.11.2025:
Karla schrieb um 09:07 Uhr am 11.11.2025:
Ich freu mich auf mein Gartenweihnachtsmarkt bei Glühwein Bratwurst und Waffeln ...
Und vor allem ALTDEUTSCHE WEIHNACHRSLIEDER Die ich dann mit Begeisterung mitsinge.
Das war ja der Anfang ...als ihr uns das genommen habt .
Carola schrieb um 09:36 Uhr am 11.11.2025:
Mehr muss überhaupt nicht gesagt werden.
Leser schrieb um 09:03 Uhr am 11.11.2025:
Glühwein@Home schrieb um 08:56 Uhr am 11.11.2025:
Torsten B. schrieb um 07:48 Uhr am 11.11.2025:
Soll somit daß "Böse" gewinnen? Wem nützt dies? Irgendwie entwickelt sich hier ein negatives Politikum auf dem Rücken der Bürger/in in Sachsen-Anhalt. Das gegenseitige Zuschieben des schwarzen Peters, zwischen Land, Polizei und Stadt, nach dem Anschlag von 20.-Dezember 2024, war und ist ein Skandal. Politische Verantwortung übernimmt niemand, wie kann dies sein? Und nun in diesem zu ende gehenden Jahr wird das Fiasko fortgesetzt. Warum, wieso, weshalb?
Leser schrieb um 22:37 Uhr am 10.11.2025:
Fragender schrieb um 21:46 Uhr am 10.11.2025:
Andere Sitten!
Nur in Deutschland, haben wir die Sitten anderer Länder.
Super Herr Anschlagstäter von 2024, sie haben ihr Ziel erreicht.
Dazu bekommt der Typ z.Zt. noch eine super Plattform. Der Prozess kostet also nicht nur sehr viele Euros, sondern MD vielleicht auch noch den Weihnachtsmarkt.
Carlos schrieb um 01:07 Uhr am 11.11.2025: