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+++ LIVE-TICKER Prozessauftakt zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt +++

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 10.11.2025 / 19:04 Uhr von mz/ub/rt
Knapp elf Monate nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt beginnt in wenigen Stunden der Prozess gegen den Attentäter Taleb A. vor dem Landgericht Magdeburg. Der Meetingpoint ist live vor Ort und wird aus dem eigens für diesen Prozess errichteten provisorischen Gerichtsgebäude am Jerichower Platz berichten.

UPDATE 16:00 Uhr:
Landgerichtssprecher Christian Löffler erklärte auf der Abschlusspressekonferenz noch einmal, warum sich der Angeklagte so lange zu politischen Themen äußern durfte: "Er soll nur zur Sache selbst aussagen, allerdings ist es hier so, dass der Angeklagte im Vorfeld nicht mit dem psychiatrischen Sachverständigen gesprochen hatte. Und daher ist es für das Gericht und für den psychiatrischen Sachverständigen wichtig, zu erfahren, wie die Motivationslage des Anklagten ist und was im Kopf vorgeht." Dazu sei es nötig, den Beschuldigten selbst anzuhören.

Morgen sind wir dann ab 9 Uhr für euch beim zweiten Prozesstag im Liveticker auf dem Meetingpoint dabei.

UPDATE 15:30 Uhr:
Der Vorsitzende Richter unterbricht die Ausführungen des Angeklagten Taleb A. und beendet den ersten Verhandlungstag.

Der Angeklagte darf sich morgen weiter äußern. Der Richter hat ihn allerdings aufgefordert, sich dann zu seinen Beweggründen für die Amokfahrt am 20. Dezember 2024 zu äußern.
UPDATE 15:15 Uhr:
Taleb A. spricht davon, dass er bereits 2017 mit der AfD kooperieren wollte, aber ihn das noch nicht zu einem Rechten mache.
Er erzählt verwirrende Geschichten über Frauen, die aus Saudi-Arabien fliehen wollten, über Nacktfotos und Geldzahlungen ...
Seit mehr als 60 Minuten darf der Angeklagte sprechen, und er spricht viel. Aber kein Wort über seine Amokfahrt von Magdeburg und die vielen unschuldigen Opfer.
UPDATE 14:51 Uhr:
Taleb A. beschreibt die Säkulare Flüchtlingshilfe als korrupte Organisation. Dort habe man 2021 einem geflüchteten Mädchen zur Prostitution geraten. „Wieder ein Bespiel dafür, dass die Polizei in Köln alles wusste, aber es verschwiegen hat“ so der Angeklagte. Und weiter: „Arbeitet die Polizei für die Magdeburger, oder für die korrupte Organisation aus Köln?“
Dann beginnt er über seine eigene Geschichte zu erzählen, aus seiner Zeit in Saudi-Arabien. Er scheint seinen Weg heraus aus dem Islam beschreiben zu wollen. – Weitere detaillierte Schilderungen folgen.
Einige Nebenkläger haben den Sitzungssaal verlassen.
UPDATE 14:35 Uhr:
Der Prozess wird fortgesetzt.
Der Angeklagte wollte in seiner Einlassung auch den Laptop nutzen. Das wurde ihm vom Richter untersagt.
Taleb A. benennt Voltaire als sein geistiges Vorbild, der bereits früh über den Islam aufgeklärt habe. Er schiebt sich in die Opferrolle, weil er als Ex Moslem nicht in Ruhe leben könne.
Mit Taschentuch im Gesicht entschuldigt er sich für einen Brief von 26. März und bittet die Familie Gleisner um Verzeihung. Er hat eine Erinnerung, dass er ein Kind auf dem Fahrweg getroffen hat, welches jetzt verstümmelt ist. Darauf bricht er in Tränen aus.
Im Publikum schütteln die Nebenkläger nur den Kopf, hören aber aufmerksam zu.
Er will einen Skandal aufdecken. Bei dem Skandal soll es sich um die Magdeburger Polizei handeln. Dort habe man verschwiegen, dass sich im Februar 2024 eine Frau gemeldet hat und darüber informierte, dass Taleb A. verkündet habe, er werde Deutsche töten. Die Polizei hat diese Ankündigung nicht ernst genommen.
Susanne Regina Meures, eine Filmemacherin mit der Taleb A. in Kontakt stand, hatte den Chatverlauf mit Taleb A. an die Polizei weitergegeben. Doch diese hat das, nach seiner Auffassung, versteckt, so der Angeklagte.
Angeblich habe er auch Nachrichten an Nancy Fäser geschrieben, in denen er das Attentat vom 20. Dezember angekündigte.
Seine Botschaft vom Prozessbeginn bezieht sich auf die Wahl im September 2026. Er möchte, dass die Menschen die "deutschlandfeindlichen" Parteien CDU, SPD und Grüne aus dem Parlament schmeißen.
Danach unterbrach der Richter den Angeklagten. Es seien keine politischen Statements erlaubt.
Taleb A. widerspricht dem Gutachten, das behauptet er sei paranoid und narzisstisch. Er will sich politisch äußern, damit die Opfer verstehen, was in seinem Kopf vorging.
UPDATE 13:30 Uhr:
Gefragt wurde der Pressesprecher auch nach der Nutzung eines Laptops durch den Angeklagten: „Dem Angeklagten sei zu seiner Verteidigung gestattet, auch die Akten einzusehen. Da die Akten sehr umfangreich sind, wurde ihm durch das Gericht gestattet, einen entsprechend präparierten Laptop zu benutzen. … Insofern hat er heute diesen Laptop als Schreibblock benutzt. Eine andere Alternative wäre gewesen, dass er auf einem Blatt Papier etwas geschrieben und das dann in die Kamera gehalten hätte.“



UPDATE 13:22 Uhr:
Aktuell ist Mittagpause. Um 14 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt.
Wie der Sprecher des Landgerichts Magdeburg auf einer kurzen Pressekonferenz mitteilte, wird am Nachmittag zunächst der Angeklagte Taleb A. seine Einlassungen machen dürfen.
Geplant ist der heutige erste Prozesstag bis ca. 16 Uhr.
UPDATE 13:00 Uhr:
Der Angeklagte hat sich während der Verlesung der Anklageschrift mehr mit seinem Dolmetscher unterhalten als mit seinem Anwalt. - Die Anklageschrift ist nun verlesen. Der Richter fragt, ob Taleb A. alles verstanden habe. Dieser erwiderte, er habe die Anklage gehört und verstanden.
Aus Sicht des Vorsitzenden Richters kommt eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung wegen der Schwere der Schuld in Betracht.
Richter fragt den Angeklagten, ob dieser sich äußern möchte. Taleb A. beantwortete die Frage des Richters mit Ja. Er will sich selbst äußern. - Nach eigener Aussage will er sich stundenlang und tagelang dazu äußern.
Der Richter gibt ihm zu verstehen, dass er, wenn es zum Sachverhalt gehört, die Chance bekommen wird, sich dazu ausführlich zu äußern.
Bevor Taleb A. die Chance bekommt, wird die Sitzung bis 15:30 Uhr unterbrochen. Danach soll er sich äußern dürfen und wenn die Zeit nicht reicht, soll er sich morgen weiter äußern können.
UPDATE: 12:20 Uhr:
Taleb A. gibt sich derzeit unterschiedlich. Mal scheint er ruhig zu sein, während er in anderen Momenten sich mit einem Taschentuch die Nase putzt. Dabei ist unklar ob seine Nase einfach nur läuft oder er damit Betroffenheit wiedergibt.
Während die Anklageschrift weiterhin verlesen wird, ein Blick in den Gerichtssaal:
Das nur für diesen Prozess errichtete Gebäude ist bei weitem nicht ausgelastet. Unsere Reporter vor Ort schätzen, dass von den 450 Plätzen der Nebenklägertribüne nicht einmal 100 besetzt sind. Auch die 100 Zuschauerplätze sind nur etwa zur Hälfte belegt.
UPDATE: 11:55 Uhr:
Die gesamte Anklageschrift umfasst 206 Seiten. Verlesen werden im Gerichtsaal ca. 34 Seiten. Es ist der wesentliche Inhalt der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 StPO).
Die Verlesung dient dazu, den Angeklagten und die Öffentlichkeit über den konkreten Tatvorwurf zu informieren: Verlesen werden daher hauptsächlich der Anklagesatz (Vorwürfe: 6-facher Mord, 338-facher versuchter Mord etc.), der wesentliche Sachverhalt (die detaillierte Beschreibung des Tathergangs, der Motive und der Tatfolgen) sowie die Qualifikationen (die Mordmerkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe).
UPDATE 11:35 Uhr:
Staatsanwalt Marco Reinl hat das Verlesen der mehr als 200-seitigen Anklageschrift übernommen.
In den Reihen der Nebenkläger sind die Emotionen, Erinnerungen spürbar. Viele haben die Köpfe gesenkt.
Im Saal herrscht Stille, während die Einzelschicksale verlesen werden. Die einzelnen Streckenabschnitte der Amokfahrt werden geschildert.
Der Angeklagte Taleb A. ist weiter ungerührt, tippte zwischenzeitlich etwas auf dem Laptop.
UPDATE 10:57 Uhr:
Aus der Anklageschrift geht hervor, dass der Angeklagte für die Gemeinheit gefährlich ist.
Am 20. Dezember 2024, zwischen 19:02 und 19:04 Uhr, hat er den über 2t schweren BMW über 348 Meter mit bis zu 48 km/h über den Alten Markt gefahren und dabei zielgerichtet und billigend in Kauf genommen, dass Menschen gefährdet werden.
Der Angeklagte handelte im Wesentlichen aus persönlicher Kränkung und Frustration.
Er wollte vielen Menschen vorsätzlich tödliche Verletzungen zufügen. Bereits an der Ernst Reuter Allee fuhr er in die erste Menschengruppe und schleifte dort das erste Opfer unter dem Fahrzeug mit.
Der Oberstaatsanwalt liest den Hergang der Verletzungen der Opfer im Detail vor. Zu diesem Zeitpunkt sind nahezu alle Nebenkläger sichtlich angefasst und vertiefen das Gesicht in den Händen.
So beschreibt der Oberstaatsanwalt, wie ein Opfer mehrere Meter unter dem Auto mitgeschleift wurde und sich dabei schwerste Verletzungen mit hohem Blutverlust und multiplen Knochenbrüchen zuzog.
Er erreichte dabei Durchschnittsgeschwindigkeiten von bis 33 km/h.
Der Angeklagte Taleb A. scheint zu diesem Zeitpunkt unbeeindruckt zu sein, sein Gesicht ist ausdruckslos.
UPDATE 10:44 Uhr:
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Richter bleibt bei seiner Entscheidung, die Anträge abzulehnen.
Matthias Böttcher, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, verliest nunmehr die Anklage.
UPDATE 10:23 Uhr:
Der Glaskasten ist erforderlich, um jegliche Gefährdung des Angeklagten zu vermeiden, so der Vorsitzende. Der Bereich sei kein "Käfig", sondern diene allein dem Schutz des Angeklagten.
Rechtsanwalt Rutkowski beantragt aufgrund dieser Entscheidung eine kurze Unterbrechung, um sich mit seinem Kollegen zu besprechen.
Zehn Minuten Pause.
UPDATE 10:17 Uhr:
Rechtsanwalt Rutkowski stellt noch einen weiteren Antrag: Die sitzungspolizeiliche Anordnung wird angefochten. Sie sei unverhältnismäßig.
Er möchte den Angeklagten nicht im Glaskasten sehen, da er wegen Mordes und nicht wegen eines Terroranschlags angeklagt ist. Offiziell soll er vor Racheakten geschützt werden. Zudem unterstellt der Anwalt, dass sein Mandant wie ein Tier der Öffentlichkeit vorgeführt werden soll. Darüber hinaus soll die Klimaanlage im Glaskasten das Risiko auf Infektionen der im Glaskasten befindlichen erhöhen. Des Weiteren können die Einsatzbeamten, die im Glaskasten sitzen, das Gespräch zwischen dem Anwalt und Taleb A. mithören.
Der Vorsitzende Richter lehnt den Antrag ab, weil der Tatvorwurf letztlich diese hohen Sicherheitsvorkehrungen erfordert.
UPDATE 10:05 Uhr:
Rechtsanwalt Rutkowski, sitzt neben Taleb A. im Glaskasten, beschwert sich beim Vorsitzenden Richter: „Uns wurde gesagt, dass wir im Vorfeld mit dem Mandanten sprechen können. Dies war uns nicht möglich.“
Vorsitzender Richter Sternberg erwidert, dass ihm diese Chance in der Mittagspause gegeben werden sollte.
Weiter beantragt der Anwalt den Wechsel des Stabmikrofons am Platz des Angeklagten, sodass dies an- und abschaltbar ist. „Die technische Vorgabe verletze die Vertrauenssituation zwischen Verteidigung und Anklage“ so Rechtsanwalt Rutkowski.
Der Vorsitzende Richter lehnt ab, das Mikro sei dauerhaft in Betrieb und dies bleibe auch so. Der Angeklagte soll nicht die Chance haben, eigene Aussagen zu filtern.
UPDATE 09:48 Uhr:
Neben Taleb A. sitzt ein Dolmetscher Arabisch/Deutsch.
Der Angeklagte ist aber der deutschen Sprache mächtig und der Richter hofft, dass der Dolmetscher nicht oft von Nöten sein wird.
Seine persönlichen Angaben macht der Angeklagte in deutscher Sprache. Taleb A. ist am 5. November 1974 geboren und ledig. Für den Zeitraum des Prozesses ist er in der JVA Burg untergebracht.
Er hält immer noch den Laptop mit der Botschaft hoch.
Neben Dolmetscher, einem Anwalt und Taleb A. selbst, sitzen zwei schwergerüstete Einsatzbeamte mit der Aufschrift Justiz in der hinteren linken und rechten Ecke. Der zweite Anwalt sitzt etwas abseits.
UPDATE 09:32 Uhr:
Der Angeklagte hält einen Laptop mit einer Botschaft für den Sitzungssaal in die Höhe. Darauf steht „#MagdeburgGate September 2026“.
Die Nebenkläger schauten in dem Moment teilweise weg, manche starren Taleb A. bewusst an und sind sichtlich verdutzt über die Aktion des Angeklagten.
UPDATE 09:26 Uhr:
Taleb A. wurde soeben in den Gerichtsaal geführt. Begleitet von vier schwergerüsteten Einsatzbeamten.
Er selbst macht einen etwas verwahrlosten Eindruck. Die Kleidung ist schlabrig und er trägt einen langen grauen Bart und zottliges Haar. Vor noch gut einem Jahr war Taleb A. glattrasiert und trug kurzes Haar.
UPDATE 09:10 Uhr:
In wenigen Minuten beginnt der Prozess. Bis 09:15 Uhr müssen Zuschauer, Nebenkläger, Rechtsanwälte und Medienvertreter ihre Plätze eingenommen haben.
Im Gerichtssaal ist auch der Bundesopferbeauftragte Roland Weber, um sich bei Bedarf um die Nebenkläger zu kümmern.
Der Bundesopferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für alle Betroffenen von extremistischen oder terroristischen Anschlägen im Inland. Das können zum Beispiel Hinterbliebene, Verletzte und Tatzeugen sein. Er kümmert sich um die Anliegen der Betroffenen und vermittelt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Der Bundesopferbeauftragte unterstützt Betroffene im Umgang mit Behörden bei der Klärung ihrer anschlagsbezogenen Anliegen. Zudem ist er „politische Stimme“ der Betroffenen und setzt sich in Politik und Öffentlichkeit für ihre Interessen und Bedürfnisse ein.
Auch das DRK ist mit einem Katastrophenschutzteam vor Ort.
UPDATE 08:45 Uhr:
Die ersten Anwälte und Nebenkläger nehmen ihre Plätze ein. Auffällig ist, dass viele Anwälte aus Magdeburg vertreten sind. Darunter auch der ehemalige Innenminister der CDU, Holger Stahlknecht.
Stahlknecht wurde in 2020 durch Ministerpräsidenten Rainer Haseloff, im Zuge des Streits um den neuen Medienstaatsvertrag, entlassen. Seit dem ist er wieder regulär als Anwalt tätig.
UPDATE 08:35 Uhr:
Der Angeklagte Taleb A. wurde jetzt in das Gerichtgebäude geführt.

UPDATE 08:22 Uhr:
Aktuell ist die Herrenkrugstraße vor dem Gerichtsgebäude gesperrt.
Das gesamte Gelände wird mit Hilfe von Drohnen überwacht.
UPDATE 07:58 Uhr:
Nach Informationen des Meetingpoint wird Taleb A. mittels Hubschrauber eingeflogen.
UPDATE 07:45 Uhr:
Um 09:30 Uhr beginnt der Prozess der 1. Großen Strafkammer (Schwurgericht). Vorsitzender ist der Richter am Landgericht Sternberg, Beisitzer sind Richter Lührs und Richter am Landgericht Bruns. Schöffen sind Marcus Heinrich Tanzen, Sandra Thielecke, Philipp Gregor und Dirk Maaß.
Der Angeklagte wird durch die Rechtsanwälte Thomas Breiter und Thomas Rutkowski vertreten.
Als Sachverständige sind Dr. med. Bernd Langer und Knut Brandstädter anwesend.
UPDATE 07:45 Uhr:
Unsere Reporter befinden sich nunmehr im Gerichtsgebäude.
Dort wurden soeben in dem Bereich im Sitzungssaal, indem der Angeklagte Taleb A. sitzen wird (ein Glaskasten) alle Stühle und Möglichkeiten für Gefahrenstoffe durch Sicherheitsbeamte der Polizei nochmals untersucht.
UPDATE 07:00 Uhr:
Um 06:45 Uhr begannen die Einlasskontrollen für die Zuschauer.
Der Prozess ist öffentlich, weshalb 100 Zuschauer zugelassen wurden.
Vertreter der Medien müssen weiterhin vor dem Gerichtsgebäude warten.
Für die ersten drei Verhandlungstage wurde der Einlass 180 Minuten vor den Beginn der Verhandlung gelegt. In der kommenden Woche, so die Planung, soll der Einlass dann 120 Minuten vor Verhandlungsbeginn erfolgen.
UPDATE 06:40 Uhr:
Um 06:36 Uhr wurde das Tor für Zuschauer und Medienvertreter geöffnet.
Das Umfeld des Gerichtsgebäudes ist taghell erleuchtet. Alle 20 Meter stehen Masten mit Strahlern und Kameras, ein großes Polizeiaufgebot ist vor Ort.
Wie das Landgericht Magdeburg informierte, haben am 9. Oktober mehrere Hundert Freiwillige aus Behörden, Ministerien, Justiz und Polizei an der Simulation des Prozessauftakts teilgenommen. „Die Beteiligten unterzogen sich den Einlasskontrollen, nahmen anschließend im Saal Platz“, so Christian Löffler, Pressesprecher des Landgerichts Magdeburg.
Mit der Simulation wurde die Akustik in der extra errichteten Leichtmetallbau-Halle getestet sowie die vielen Monitore, über welche die Bilder der jeweils sprechenden Prozessbeteiligten übertragen werden sollen.
„Nachjustiert werden muss bei den Einlasskontrollen“, sagte der Gerichtssprecher nach Auswertung der Simulation. Die erforderlichen umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen würden viel Zeit in Anspruch nehmen.
UPDATE 06:20 Uhr:
Bei großen Schwurgerichtsverfahren wird zu Prozessbeginn die Anklageschrift verlesen, damit alle Prozessbeteiligten und die Öffentlichkeit denselben Informationsstand haben.
Zum Prozess wurden 177 Nebenkläger zugelassen, rund 40 Rechtsanwälte werden sie vertreten sie.
Das Landgericht Magdeburg teilte mit, dass bis Mitte März zunächst 47 Termine geplant sind. Möglich sind weitere Sitzungen mit bis zu drei Verhandlungstagen pro Woche.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Taleb A. unter anderem wegen Mordes an sechs Menschen angeklagt. Ihm droht eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Nach Angaben des Gerichts bleibt die Zuständigkeit in Magdeburg, da die Bundesanwaltschaft die Übernahme wegen fehlenden Staatsbezugs abgelehnt hat
UPDATE 06:10 Uhr:
Um der großen Zahl an Betroffenen gerecht zu werden, wurde ein provisorisches Gerichtsgebäude unweit des Bildungsministeriums errichtet.
Es ist etwa 4.700 Quadratmeter groß, der Gerichtssaal, der Platz für fast 700 Menschen bietet, hat eine Größe von etwa 2.000 Quadratmetern. Das Gebäude wurde speziell für dieses Verfahren konzipiert und soll höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören Zugangskontrollen, Schleusen und ein abgeschirmter Bereich für den Angeklagten. Auch für Medien und Nebenkläger sind eigene Zonen vorgesehen
Das Medieninteresse ist groß: 100 Plätze sind allein für Medienvertreter reserviert.

Der erste Prozesstag beginnt um 9:30 Uhr mit der Verlesung der Anklage und gegebenenfalls einer Stellungnahme des Angeklagten. Zur Mittagszeit und nach Verhandlungsende sind jeweils Pressekonferenzen vorgesehen.
An den ersten drei Verhandlungstagen beginnt der Einlass jeweils 180 Minuten vor Verhandlungsbeginn, also um 6:30 Uhr. Mit verstärkten Sicherheitskontrollen und längeren Wartezeiten ist zu rechnen.
Der 51-jährige Arzt aus Saudi-Arabien war am 20. Dezember 2024 mit einem gemieteten BMW durch den an diesem Tag gut besuchten Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen kamen dabei ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Die 1. große Strafkammer des Landgerichts hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Mitte Oktober zugelassen.
Dem Angeklagten wird sechsfacher Mord, 338-facher versuchter Mord sowie 309-fache gefährliche Körperverletzung sowie der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt. Dem Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Das Gericht hat bereits Hinweise erteilt, dass eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine mögliche Sicherungsverwahrung in Betracht kommen.

Bilder

Zuschauer und Pressevertreter warten vor dem Gerichtsgebäude. Foto: rt
Das Gelände ist taghell erleuchtet. Polizisten kontrollieren ständig den Außenbereich. Foto: rt
Foto: rt
Streng bewacht und abgeschirmt wurde Taleb A. in das Gerichtsgebäude geführt. Foto: rt
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Kommentare

  •  
    mit Bedacht schrieb um 05:14 Uhr am 11.11.2025:
    Ich halte, und das habe ich vor einigen Wochen so ähnlich schon einmal hier geschrieben, bei allem Leid, das der Angeklagte über zahllose Menschen gebracht hat, die Errungenschaft, einem jeden Angeklagten in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung einen fairen Prozess zu machen, für ein hohes Gut. Nennt sich Rechtsstaat.

    "Lebensunwürdige Wesen" wurden schon in dunkleren Zeiten unter verweis auf die "Todesstrafe" hingerichtet. Auch der eine oder andere "Stromschlag" mag dabei verteilt worden sein. Deutschland war zu diesen Zeiten kein besserer Ort. Und ich bin der Ansicht, Deutschland würde, wenn man wieder anfinge, "lebensunwürdige Wesen" auszusortieren, zu foltern und mit dem Tode zu bestrafen auch kein besserer Ort werden.

    Dass der Angeklagte sich in der öffentlichen Gerichtsverhandlung äußern darf und dabei sehr crude Gedankengänge offenbart, ist schwer zu ertragen. Wer es nicht hören will oder kann, muss sich das nicht antun.

    Ob ein rechtskräftiges Urteil, gesprochen durch ein ordentliches Gericht, in den Augen der Hinterbliebenen, der physisch und psychisch Verletzten und aller sonstiger Betroffener gerecht ist, wird am Ende jeder für sich entscheiden.

    Indes, einer Abkehr von rechtsstaatliche Prinzipen sollte auch in solch schwierigen Lebenslagen nicht das Wort geredet werden.
    •  
      Bürger schrieb um 21:27 Uhr am 10.11.2025:
      Ich finde es nur schade das diesem Menschen so eine Bühne geboten wird.
      •  
        Ehrlich schrieb um 20:02 Uhr am 10.11.2025:
        Ganz Ehrlich, hätten wir dieses Volk hir nicht, bräuchten wir auch keine Sicherheitsmaßnahmen bei Volksfesten oder Weihnachtsmärkten.
        Es ist kein gemütliches bummeln übern Weihnachtsmarkt mehr möglich. Nur noch Absicherung oder eine jede Menge polizei. Nichts ist es mal wie es war.
        • Karl schrieb um 01:25 Uhr am 11.11.2025:
          Danke für dein rassistischtes Statement!!!

          Dein meetingpoint-team!
      •  
        Carola schrieb um 19:22 Uhr am 10.11.2025:
        Kommentare werden gelöscht - so wie meiner!
        Aber ein Mörder darf androhen, weitere Magdeburger abschlachten zu wollen...
        So viel zur Meinungsfreiheit in einer sogenannten Demokratie. Schade um jeden Buchstaben bzw meine Gedanken zu diesem lebensunwerten Mörder.
        • Meetingpoint Redaktion schrieb um 21:36 Uhr am 10.11.2025:
          Hallo Carola,

          bisher wurde keiner Ihrer Kommentare unter diesem Beitrag gelöscht. Es ist aber richtig, dass wir alle Kommentare löschen, die selbst einen Straftatbestand erfüllen, dazu aufrufen oder eine Straftat androhen. Denn genau dieser Umstand ist zu Recht nach dem Gesetz verboten und sollte für ein besseres Miteinander von niemandem toleriert werden. Nach den Werten unserer Verfassung leben wir dankenswerterweise in einer Gesellschaft, in der es strafbar ist, gegen die Menschenwürde zu verstoßen oder das Leben selbst zu bedrohen. Auch die Meetingpoint-Redaktion kann Aussagen, die von Menschen wie Taleb A. kommen**,** nicht tolerieren und würde Kommentare, die eine Absicht äußern, Menschen Leid zufügen zu wollen, entfernen und bei den zuständigen Behörden anzeigen. Nun steht Taleb A. bereits wegen seiner Aussagen und Taten vor Gericht und wird auch von diesem dafür nach dem deutschen Gesetz gerichtet werden. Bisher haben wir von Ihnen keinen Kommentar gelöscht, der eines der Kriterien erfüllen würde.

          Wir freuen uns über jeden Kommentar, der fair bleibt und eventuell für eine neue Sichtweise oder mehr Verständnis sorgt. Aber auch der einfache Austausch ist in einer offenen Gesellschaft wichtig; jedoch möchte niemand von uns beleidigt oder bedroht werden.

          Wir hoffen, dass wir unseren Standpunkt verständlich wiedergeben konnten.

          Viele Grüße aus der Meetingpoint-Redaktion
      •  
        Else schrieb um 16:40 Uhr am 10.11.2025:
        Dieses Monster hat kein Recht zu leben. Ich wäre für die Todesstrafe. Die Opfer werden ihr ganzes Leben darunter leiden. Es wird ein Aufwand betrieben nur damit ihm nichts passiert. Wozu? Wird auch mal an die Kosten gedacht, die er verursacht. Ich begreife es nicht. Er kann nichts rückgängig machen. Er will es auch gar nicht.
        • Horst schrieb um 22:48 Uhr am 10.11.2025:
          Von der todesstrafe halte ich gar nichts ,denn wenn der Staat bzw der Gesetzgeber die gleichen Mittel anwendet wie der Mörder dann ist der Staat nicht besser als der Mörder, abgesehen davon ist eine lebenslange haft für den Täter wohl schlimmer als eine schnelle todesstrafe