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Niedergeschossener 33-jähriger Gewalttäter von Burg lebt und hätte schon vor dem Vorfall ins Gefängnis gemusst

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 01.09.2025 / 13:01 Uhr von rp
In dem Fall vom vergangenen Donnerstag gibt es nun neue Erkenntnisse zu dem niedergeschossenen 33-Jährigen. Demnach bestand gegen den 33-Jährigen zwei Tage zuvor, am 26. August, ein noch nicht vollstreckter Haftbefehl.


Gegen den 33-Jährigen, der nach einer Gewalttat am 28. August 2025 [Wir berichteten] von einem Polizeibeamten in Burg niedergeschossen wurde, bestand nach Aussage des zuständigen Staatsanwaltes, Thomas Kramer, seit dem 26. August 2025 ein Haftbefehl, unter anderem wegen mehrerer Gewaltdelikte. Demnach wäre der 33-Jährige, auch ohne den Vorfall am Donnerstag, durch die Polizei festzunehmen gewesen.

Der Mann ist laut Staatsanwalt Thomas Kramer bei der Justiz kein Unbekannter und bereits mehrfach vorbestraft. Seine Akte führt eine lange Reihe von Straftaten auf, bei denen es sich im Kern immer wieder um diverse Gewalttaten und Drogendelikte handelt. Ob der Mann aber am vergangenen Freitag unter Drogeneinfluss stand, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

Für den 33-Jährigen ist eine Haftanstalt wohl auch nichts Neues, denn er soll bereits mehrfach in Haft gewesen sein. Seine letzte Haftstrafe verbüßte der Mann im Jahr 2023 und hätte nun wieder in Untersuchungshaft gemusst.

Gerüchte, dass der 33-Jährige mittlerweile an der Schussverletzung gestorben sein soll, konnte Thomas Kramer entkräften: Seiner Aussage nach ist der 33-Jährige am Leben.

Bilder

Screenshot aus einem mittlerweile mehrfach geteiltem Video vom Vorfall am vergangenen Donnerstag. Der Ausschnitt zeigt den 33-Jährigen mit Messer wenige Sekunden bevor der Schuss des Beamten auf den 33-Jährigen Gewalttäter fällt.
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Kommentare

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    Carola schrieb um 09:26 Uhr am 02.09.2025:
    Es sollte endlich der Einsatz von Tasern genehmigt werden. In einigen Bundesländern ist das so!
    Nicht, dass Verbrecher verschont werden, sondern Polizisten eher reagieren können. Eine Schusswaffe ziehen und abfeuern ist sicherlich mental schwieriger.
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      Fragender schrieb um 15:22 Uhr am 01.09.2025:
      Zu bedauern sind eigentlich nur die Beamten. Das schlimmste ist, dass dem Schützen auch noch von einem "ehemaligen Kollegen" im Kommtar unterstellt wird, gezielt auf den Körper geschossen zu haben.
      Wie oft hat dieser "Kollege" mit einer Pistole auf einem sich bewegenden Angreifer geschossen?
      Außerdem ist es schon seltsam, dass Gewalttäter immer wieder eher zu Hause sind als die festnehmenden Beamten, wie letztens in Dresden.