Dabei konnten die Beamten Auffälligkeiten bei dem Fahrzeugführer feststellen Ein freiwillig durchgeführter Drogentest ergab eine Beeinflussung durch THC. Zugleich gab es für das Elektrokleinstfahrzeug keinen bestehenden Versicherungsschutz. Nach der Durchführung einer Blutprobe und der Untersagung der Weiterfahrt wurde der Fahrzeugführer aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.
Fast genau fünf Stunden später, an genau der gleichen Stelle, wurde bei einer 39-jährigen Skodafahrerin ebenfalls eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Auch hier wurden Auffälligkeiten festgestellt und mittels Urintests der Konsum von Cannabis bestätigt. Im Anschluss wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt.