Die unheimliche Geschichte nimmt ihren Lauf, als Domenik S. in das Leben von Anna-Lena tritt. Beide sind, wie wir in der heutigen Verhandlung erfahren haben, Arbeitskollegen in den Elbe-Havel-Werkstätten gewesen und haben sich dort vermutlich auch kennengelernt. Wie die Schwester vor Gericht aussagte, wurden sie dann, vermutlich im März 2024, ein Liebespaar. Doch die Beziehung hielt nicht lange, denn Dominique S. soll in der Beziehung fremdgegangen sein, was für Anna-Lena das Ende der Beziehung bedeutete und sie im September 2024 die Beziehung beendete.
Das wollte der Angeklagte offenbar nicht hinnehmen und bedrängte seine Ex-Freundin laut Zeugenaussage mehrfach, indem er sie z.B. auf dem Arbeitsweg abgepasste oder einfach vor ihrem Haus rumlungerte. Am 13. November 2024 kam es dann zum ersten erschreckenden Vorfall, der auch Gegenstand der Anklage ist. An dem Tag wollte Anna-Lena, wie jeden normalen Arbeitstag auch, zu Fuß von ihrer Wohnung in der Straße Opfer des Faschismus, zur Bushaltestelle in der Brandenburger Str. laufen, um mit dem Bus zur Arbeit zu fahren. Doch hier hatte sich der Angeklagte, laut Anklageschrift an der Einmündung zum Eichenweg postiert, um Anna-Lena abzupassen.
Als er Anna-Lena sah, trat er laut Anklageschrift an sie heran und sprach sie an, um kurz darauf eine Axt aus seiner Jacke zu ziehen. Mehrfach soll er daraufhin versucht haben mit der Axt nach Anna-Lena zu schlagen. Doch sie konnte allen Axthieben ausweichen, wodurch S. dann die Axt weggesteckt haben soll. Der Beweggrund für das Abpassen könnte laut Anklageschrift ein anderer Mann gewesen sein. Denn nachdem die Axthiebe nicht trafen, soll S. gefragt haben, ob Anna-Lena nun mit einem „Steffen“ zusammen sei. Als die Frage nicht beantwortet wurde, schlug er ihr mit mindestens zwei Fausthieben ins Gesicht und gab ihr eine „Kopfnuss“, wodurch Anna-Lena zu Boden ging. Woraufhin er sie hinter einen vor Ort stehenden Container zog und abermals zu Boden brachte, um sie schlussendlich bewusstlos zu würgen. Danach lies er von ihr ab und Anna-Lena kam wieder zu Bewusstsein. Dennoch hatte dieser Angriff Spuren hinterlassen und sie erlitt diverse Blutergüsse und Oberhautverletzungen, sowie Schwellungen im Gesicht, am Hals und Nacken. Hier setzte die erste Zeugin, Anna-Lenas Schwester, an.
Denn die erste Person die Anna-Lena direkt nach der Tat am 13. November anrief, war ihre Schwester. Sie hatte damals Anna-Lena zur Polizei begleitet, um den Vorfall anzuzeigen und eine Annährungsverbot zu erwirken. Letzteres hatte das Familiengericht des Amtsgerichtes in Burg in einem Gewaltschutzverfahren beschlossen. Dadurch hätte sich der Ex-Freund eigentlich nicht mehr ihrer Wohnung und ihr selbst, bis auf 25 Meter nähren dürfen. Das beinhaltete zudem jegliche Belästigung, Beleidigung oder Bedrohung. Denn wie die Schwester ausführte, hatte S. zu ihr gesagt, „wenn ich dich nicht haben kann, dann soll dich keiner haben“. Auch eine gedankliche Todesliste soll Dominik S. gehabt haben, das teilte er seiner Ex mit. Auf dieser Liste standen an erster Stelle sie selbst, dann ihre Schwester und an dritter Stelle die Mutter der beiden Frauen.
Am 30. Januar 2025 setzte S. dann seine Androhung in die Tat um, nachdem er Tage zuvor, laut Zeugenaussagen, bereits mehrfach vor dem Haus beim Rumlungern gesichtet wurde. Genau an diesem Tag hatten sich die beiden Schwestern gegen 15 Uhr verabredet, um diese Verstöße gegen das Annährungsverbot bei der Polizei anzuzeigen. Doch dazu kam es nicht, denn S. lauerte Anna-Lena an dem Tag vor ihrem Haus auf und tötete seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung.
Laut Anklageschrift hat er mit einem Küchenmesser, das eine 20cm lange Klinge hatte, insgesamt sechsmal auf die junge Frau eingestochen und verletzte sie damit viermal lebensbedrohlich am Herzen und an der Lungenschlagader. Kurz darauf kam die Schwester an der Wohnung an und sah Domenik S. noch aus der Wohnung im zweiten Stockwerk kommen. Nach einem kurzen Wortgefecht zwischen den beiden, verließ S. dann das Haus. Wohl auch, weil Nachbarn sich auf Grund der Lautstärke des Wortgefechtes einmischten. Da S. aber die Wohnungstür von Anna-Lena zugezogen hatte, konnte die Schwestern, nachdem S. weg war, nicht sofort in der Wohnung nach dem rechten sehen. Erst als ein Nachbar wenig später die Wohnungstür mit einer Plastikkarte öffnete, wurde klar, was kurz zuvor passiert sein muss. Denn die Schwester und zwei Nachbarn fanden Anna-Lena auf Ihrer Couch liegend, zu diesem Zeitpunkt war sie bereits leblos.
Das letzte Lebenszeichen von Anna-Lena, gab es laut ihrer Schwester, als sie sich bei ihr meldete, dass sie jetzt von der Arbeit Zuhause angekommen sei. Diese Nachricht war gemeinsam verabredet worden, damit die Schwester sich auf den zur Wohnung von Anna-Lena machen konnte. Dem Täter kam vermutlich ein Umstand zu Gute, denn eigentlich ist die Eingangstür des Wohnhauses für Außenstehende ohne Schlüssel verschlossen. Doch genau zu dieser Zeit war ein Elektromonteur im Erdgeschoss damit beschäftigt, die Klingelanlage eines Nachbarn zu reparieren. Dadurch stand die Hauseingangstür weit offen.
Der Monteur, der selbst als Zeuge geladen war, führte vor Gericht aus, dass er im Augenschein eine ca. 1.90m große männliche Person, gekleidet mit einem Kapuzenpullover, die Treppe hochgehen sah. Daraufhin habe es ein lautes Streitgespräch zwischen einem Mann und einer Frau in einer Wohnung im zweiten Geschoss des Hauses gegeben. Was dort besprochen wurde, dass konnte der Monteur nicht sagen. Zudem hatte er nach eigener Aussage auch nichts weiter mitbekommen. Dominik S. selbst hatte sich bislang, laut Aussage der Staatsanwaltschaft, nicht zum Tötungsdelikt bekannt. Jedoch hatte er sich nahezu selbst überführt, da er ein Foto von der Leiche seiner Ex-Freundin auf seinem Handy hatte.
Dieses Foto wurde im Laufe der Anhörung der Zeugen, der Schwester und einem Nachbarn, da diese den Umstand der Auffindung bestätigen sollten, gezeigt. Während dessen sah der Richter zu Dominik S, der ebenfalls mehrfach, emotionslos von seiner Sitzposition auf das ca. A4 große Bild starrte, rüber und sagte „Dieses Foto haben wir übrigens von ihrem Handy Herr S.“
S. reagierte augenscheinlich nicht auf die Bemerkung des Richters, auch während der Verhandlung wirkte der Angeklagte anteilnahmslos und kalt. Jegliche Mimik und Gestik wirkten ohne Reue. Dabei lag dies vermutlich auch daran, dass S. selbst wohl stark hörgeschädig ist. Während des gesamten Prozesses saßen ihm zwei Dolmetscher gegenüber, die S. alle Worte im Gericht per Gebärdensprache übersetzen. Dadurch war S. die meiste Zeit auf beide Dolmetscher fokussiert. Dennoch gab es Momente, wo S. durch den Gerichtsaal guckte und dabei auch mal ein verschmitztes Lächeln ansetzte. In diesen Momenten gab es Kommentare aus der Besucherbank des Gerichtsaals, so sagte ein Gast zum anderen „Ich könnte ihn für sein Grinsen in die Fresse schlagen“.
Eine Frage des Richters verblüffte dann allerdings.
Er fragte die Schwester, wie der Angeklagte und ihre Schwester kommunizierten und ob Anna-Lena denn auch die Gebärdensprache sprach. Das verneinte die Schwester, S. und sie haben sich wohl relativ normal unterhalten können, indem S. sein Hörgerät trug. Zwar musste man wohl etwas lauter und deutlicher sprechen, dennoch sei eine normale Konversation mit S. möglich gewesen.
Die Schwester selbst mied S. allerdings, für sie war klar, dass der Mann für ihre Schwester nichts Gutes bedeuten würde. Was sich im Nachhinein als richtig herausstellte, seit dem 13. November habe ihre Schwester in ständiger Angst gelebt und Wege, wie z.B. das Gassi führen ihres Hundes, nur noch in Begleitung oder mit einem Taxiservice erledigt. Auch während der Beziehung hatte Anna-Lena viel an S. zu kritisieren, laut Schwester war er sehr launisch und oftmals aggressiv. Auch Drogen und Alkohol spielten dabei wohl eine Rolle, so sollen sich diese Eigenschaften bei S. verschärft haben, wenn er Beides konsumierte. Laut eines Nachbarn wirkte das Paar zudem sehr ungleich im Alters- und Größenunterschied. Anna-Lena war eher eine schlanke zierliche Person, während S. eine mächtige und mit rund 1.90m eine große Statue hat.
Der Auftakt vor Gericht war heute nur einer von insgesamt 13 angesetzten Verhandlungstagen. In den kommenden Terminen sollen weitere Zeugen und Gutachter, darunter ein Psychologe, Pathologe zur Sachen angehört werden. Derzeit ist Domenik S. in Untersuchungshaft in der JVA Burg untergebracht. Sollte er rechtskräftig verurteilt werden, dann wird der Aufenthalt im Gefängnis vermutlich zwischen 5 und 15 Jahren liegen, wobei im besonders schwerem Fall auch eine lebenslange Freiheitsstrafe droht. Laut Sprecher der Staatsanwaltschaft haben verurteilte Täter nach 15 Jahren das Recht auf eine erneute Anhörung mit der Aussicht auf eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Am 29. Juli geht es weiter und der Prozess selbst könnte sich noch bis zum 13. Oktober hinziehen.
Vor dem Gericht hatten sich rund 20 Aktivisten, zusammengesetzt aus der Vereinigung Zora Magdeburg, Young Struggle und dem Antifa Kollektiv Stendal, versammelt. Gemeinsam wollte man für die Familie und Angehörigen da sein und auf vermeintliche Missstände zum Thema “Femizid” aufmerksam machen. “Femizid” ist ein Begriff, der das gezielte Töten von Frauen auf Grund ihres Geschlechtes beschreibt. Laut einer Teilnehmerin von Zora Magdeburg findet diese Problematik zu wenig Beachtung und es wird zu wenig für die Sicherheit der Frauen unternommen. Nach der Vorstellung der Aktivisten könnte ein Schritt zur Besserung sein, dass man vermeintlichen Tätern vorab eine Fußfessel anlegt, solange das gerichtliche Annährungsverbot herrscht. Ein Tracker würde bei einer Überschreitung der vorgegebenen Grenze, dann automatisch das Opfer und die Polizei informieren. Dieses Prinzip wird zum Beispiel in Spanien bereits angewandt.
Kommentare
Jennii schrieb um 10:40 Uhr am 29.07.2025:
J. schrieb um 00:44 Uhr am 27.07.2025:
Michael schrieb um 00:22 Uhr am 27.07.2025:
Bernd schrieb um 16:37 Uhr am 26.07.2025:
Anonym schrieb um 12:16 Uhr am 26.07.2025:
Wilhelm schrieb um 02:05 Uhr am 27.07.2025: