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Sachsen-Anhalt hat landesweit Bezahlkarte für Asylbewerber ausgerollt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 05.07.2025 / 08:03 Uhr von mr/pm
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt gibt bekannt, dass landesweit eine Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt wurde. Die Einführung der Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt ist nahezu abgeschlossen.

Insgesamt haben die Landkreise und kreisfreien Städte etwa 8.500 Bezahlkarten an die Leistungsempfänger ausgegeben. Damit gehört Sachsen-Anhalt zu den ersten Bundesländern, die die Bezahlkarte flächendeckend einsetzen. Innenministerin Tamara Zieschang: „Mit der landesweiten Einführung der Bezahlkarte setzen wir ein klares Zeichen für mehr Steuerung und Ordnung in der Migrationspolitik. Die Karte trägt dazu bei, Fehlanreize zu vermeiden und die Verwendung von staatlichen Leistungen transparenter zu gestalten. Unser Ziel ist es, Geldflüsse ins Ausland zu unterbinden und die Unterstützung krimineller Schleuserstrukturen zu erschweren. Gleichzeitig zeigen erste Erfahrungen, dass die Bezahlkarte die Kommunen deutlich insbesondere bei der organisatorisch aufwendigen Bargeldausgabe entlastet. Ich danke allen Beteiligten sehr, sowohl für die vertrauensvolle Zusammenarbeit als auch für den intensiven Austausch, die Planung und Umsetzung. Gemeinsam konnte die Einführung im gesamten Land ohne größere Schwierigkeiten umgesetzt werden.“

Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages, Ariane Berger: „Der Landkreistag Sachsen-Anhalt begrüßt die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber. Die Bezahlkarte ist nicht nur ein wesentlicher Baustein einer geordneten Migrationssteuerung, sondern wird auch für die Landkreise und Städte einfach zu handhaben sein. Es fällt Verwaltungsaufwand weg, der bislang aufgrund von Bargeldauszahlungen oder Überweisungen die zuständigen Behörden belastet hat. Zudem werden mit Einführung des Bezahlkartensystems Pull-Faktoren reduziert, was auch zur Bewältigung der Migrationskrise beitragen kann. So ist Hilfe in Not möglich, aber Geldtransfers ins Ausland und an Schleuser und Schlepper werden verhindert.“

Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernward Küper: „Die Bezahlkarte ist ein wichtiger und wesentlicher Schritt in Richtung verbesserter Steuerung der Leistungsgewährung und Optimierung von Prozessen. Mit der Bezahlkarte können Verwaltungsabläufe digitalisiert und auch vereinfacht werden, da zum Beispiel die Bargeldauszahlung wegfällt. Das kann im Ergebnis zu einer Entlastung in der Verwaltung führen. Dies setzt das vollständige Ausrollen und reibungsloses Funktionieren des Systems Bezahlkarte voraus.“

Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung), die eine diskriminierungsfreie elektronische Bezahlung in Geschäften und bei Dienstleistern ermöglicht. Asylbewerbern wird ein Guthaben in Höhe ihres individuellen Leistungsanspruchs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die Bezahlkarte gebucht. Damit werden bisherige Geldleistungen weitestgehend ersetzt. Soweit bislang Sachleistungen gewährt wurden, bleibt es bei diesen Sachleistungen.

Die Nutzung der Karte unterliegt bestimmten Einschränkungen: Überweisungen ins Ausland oder Überziehungen sind nicht möglich. Bargeldabhebungen sind grundsätzlich auf 50 Euro je Leistungsberechtigten beschränkt. Online-Zahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Überweisungen und Lastschriften können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zur Abdeckung dringend notwendiger Bedarfe freigeschaltet werden (z. B. Deutschland-Ticket oder Mobilfunkverträge).

Bilder

Symbolfoto, Quelle: Pixabay
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