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Magdeburg: Behörden verweigern einer Besitzerin von Schafen den Zutritt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 13.01.2025 / 08:04 Uhr von ub
Es vergeht kein Tag, an dem nicht neue Details im Fall der toten Schafe ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. So nahm Astrid B. offensichtlich gern Tiere in Obhut. Auch aus Tierheimen wurden immer wieder Tiere verschiedener Rassen in ihre Obhut gegeben. Wie wir heute wissen, ohne jegliche Prüfung der Fähigkeiten von Astrid B.. Umso mehr ist eine schnelle und lückenlose Aufklärung dieses Falles gegeben.


Meetingpoint liegt das Schreiben einer Dresdnerin vor, die ihre Schafe in die Obhut der Astrid B. gegeben hatte. Nunmehr möchte sie ihre Tiere gern wieder im eigenen Betrieb unterbringen. Doch die Behörden stellen sich hier aktuell quer. Möglicherweise will man warten, bis die Todesursache der verstorbenen Tiere endgültig geklärt ist, doch zumindest könnte man dies der Dresdnerin so auch mitteilen.
Im Folgenden veröffentlichen wir das Schreiben an die zuständigen Behörden in Magdeburg:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute an Sie mit der Bitte, mich in meinem Anliegen zu unterstützen und weil ich denke, dass dieser Vorgang auch in Ihre Zuständigkeit fällt.

Ich besitze 26 Schafe sowie 8 weitere Schafe, die ich von meiner verstorbenen Freundin übernommen habe. Diese Schafe waren zunächst an meinem Wohnort in Dresden auf einem geeigneten Gelände untergebracht. Aufgrund von Bauarbeiten stand dieses Gelände mir ab Anfang 2023 nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund musste ich mich um eine Möglichkeit kümmern, meine Schafe und die meiner Freundin angemessen unterzubringen. Ich konnte dann meine Schafe bei Frau Astrid B., …, in Pflege geben.
Es geht also um meine Schafe, die bei Frau Astrid B. in Magdeburg stehen.

Ich habe nun ein schönes Grundstück gefunden, auf dem die Schafe wieder unter meiner Obhut untergebracht werden können. Aus diesem Grund will ich meine Schafe nun wieder zu mir zurückholen. Hier liegt jetzt das Problem. Frau B. gibt mir meine Schafe nicht mehr zurück.
Es gibt mit Frau B. nur eine mündliche Vereinbarung, sodass ich keinen schriftlichen Beweis führen kann. Dass ich Frau B. die Schafe zur Pflege in Obhut gegeben habe, lässt sich allerdings zeugenschaftlich belegen, sodass ich insoweit Beweis antreten kann.

Auf meine Bitte, die Schafe besuchen und aussondern zu können, reagiert Frau B. mit für mich nicht mehr nachvollziehbaren Ausreden, die erkennbar jedweder Grundlage entbehren, die sich immer wieder im Kreise drehen und Sachverhalte vortragen, die effektiv nicht zu belegen sind. Kurzum: Frau B. weigert sich, mir meine Schafe herauszugeben.

Zwischenzeitlich habe ich einen Anwalt beauftragt, der sich bereits mit Frau B. in Verbindung gesetzt und sie aufgefordert hat, die Schafe herauszugeben. Dies wurde durch Frau B. abgelehnt mit dem Bemerken, dass ich es doch nachweisen solle, dass mir die Schafe gehören. Dabei forderte sie die Bezeichnungen der Ohrmarken. Nun ist das große Problem, dass meine Schafe nur teilweise Ohrmarken trugen. Diese waren entweder abgerissen oder sonst verloren gegangen. Ich habe dann neue Ohrmarken bestellt, um diese bei meinen Schafen durch einen Tierarzt anbringen zu lassen, was infolge des kurzfristig anstehenden Umzugs nicht mehr möglich war. Aus diesem Grund habe ich die Ohrmarken mit dem Schaftransport mitgeschickt, damit diese sodann von Frau B. angebracht werden sollten. Das kann von mir zeugenschaftlich belegt werden. Auch einen diesbezüglichen Chat über WhatsApp kann ich im Zweifel vorlegen.

Frau B. hat sich allerdings nicht an die Vereinbarung gehalten und die Ohrmarken bei meinen Schafen nicht angebracht. Sie erklärte, dass sie die Ohrmarken gegenwärtig nicht brauche und sie aus diesem Grund auch nicht angebracht habe. Vielmehr teilte sie mir mit, dass sie auch die noch vorhandenen Ohrmarken entfernen wolle. Zwischenzeitlich hat mir mein Anwalt empfohlen, gegen Frau B. Strafanzeige wegen Unterschlagung zu stellen. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich Frau B. anschwärzen will, weil sie meine Schafe nicht herausgibt. Aber allein aufgrund der beabsichtigten Strafanzeige gegen Frau B. habe ich keine andere Wahl, als den Sachverhalt umfassend und wahrheitsgemäß darzustellen. Ihre Argumentation bezog sich, was ich auch über den WhatsApp Chat nachweisen kann, immer wieder darauf, dass ich nicht einfach auf das Betriebsgelände kommen könne. Dass sie allerdings einen Obdachlosen auf dem Betriebsgelände untergebracht hat, scheint insoweit keine Rolle zu spielen. Dass Frau B. ein derart soziales Engagement zeigt, begrüße ich durchaus und sie hat auch diesbezüglich meine Hochachtung. Allerdings setzt sie sich andererseits hierdurch in Widerspruch zu ihrer eigenen Argumentation mir gegenüber. Das ist allein der Grund dafür, dass ich Ihnen diesen Sachverhalt mitteile. Sie will erkennbar auf jeden Fall verhindern, dass ich meine Schafe ausgehändigt bekommen werde. Frau B. hat mich aufgefordert, auf keinen Fall dem Veterinäramt mitzuteilen, dass es so viele Schafe sind. Sie hat offensichtlich dem Veterinäramt in Magdeburg angezeigt, dass lediglich 11 Schafe im Dezember 2023 zu ihr gekommen seien. Das ist aber nicht so. Es sind 34 Schafe seit April 2023 bei ihr.

Abgesehen hiervon scheint Frau B. selbst nicht zu wissen, wieviel Schafe sie aktuell hat. Bei der Schafschur war ich selbst mit dabei. Sie war sogar sehr erstaunt darüber, wieviel Schafe sie hatte. Viele dieser Schafe haben keine Ohrmarken. Das ist aber noch nicht alles. Ganz schlimm sah es auf der Berliner Chaussee aus. Dort waren die Schafe (auch meine) sehr stark abgemagert. Ich muss daher davon ausgehen, dass sie stark verwurmt sind oder zu wenig Futter bekommen.

Ich gehe davon aus, dass es auch in Ihrem Interesse liegt zu erfahren, woher die Schafe kommen und wo sie sich gegenwärtig befinden. Auch die genaue Anzahl der Schafe sollte von Interesse sein. Frau B. hat noch viele Schafe, die, soweit ersichtlich, nicht angemeldet sind. Es dürfte sich um eine Zahl handeln, die sich um die 1.700 bewegt, die also kaum überschaubar ist.

Mein Problem ist, dass auch bei einem gerichtlichen Titel ein Gerichtsvollzieher, der mit der Vollstreckung des Titels beauftragt wäre, bei Frau B. kaum auf eine notwendige Mitwirkung treffen wird. Er wird meine Schafe nicht zweifelsfrei erkennen können, sodass ich auf diese Weise meine Schafe dann wahrscheinlich nie wiedersehen werde. Die einzige Möglichkeit wäre also meine Anwesenheit, um die Aussonderung vornehmen zu können. Diese wird mir allerdings durch Frau B. verweigert. Auch vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen hat mir mein Anwalt geraten, Sie von den Vorgängen in Kenntnis zu setzen und Ihre Unterstützung zu erbitten.

Ihre Hilfe und Unterstützung könnten darin bestehen, dass ich mit Ihnen gemeinsam Frau B. aufsuche und z.B. die mir gehörenden Schafe kennzeichne, etwa durch das Ansprühen mit Farbe oder das Einsetzen der zu den Schafen gehörenden Ohrmarken, die Frau B. bei der Übergabe der Schafe übergeben wurden. Ich bin in der Lage, meine Schafe zweifelsfrei zu erkennen, zumal ich von jedem der Schafe ein Foto besitze.
Dass es ein entscheidender Fehler war, Frau B. meine Schafe in Obhut zu geben, hat sich erst im Verlaufe der Zeit herausgestellt. Frau B. wollte in der Folge immer mehr Geld von mir haben. Das von mir geliehene Geld hat sie nicht zurückgezahlt. Zum Schluss verwehrte sie mir, und darauf habe ich bereits hingewiesen, dass ich meine Schafe besuchen konnte. Die insoweit angeführten Argumente drehen sich stets im Kreis und sind nicht ansatzweise glaubhaft.

Gerne suche ich Sie in Magdeburg auf, um die Angelegenheit persönlich mit Ihnen zu erörtern. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen auch die jeweils einschlägigen Beweise vorlegen.

Die Namen in diesem Schreiben wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzt. Der Name der Verfasserin des Schreibens ist der Redaktion bekannt.

Bilder

Foto: pixabay
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