Plötzlich gab der Fahrzeugführer Gas und entzog sich der polizeilichen Kontrolle. Die Beamten verfolgten das Fahrzeug mit Sonder- und Wegerechten und leuchtendem Anhaltesignal, was durch den Fahrzeugführer missachtet wurde. Die Verfolgungsfahrt endete in einem Waldstück nahe Redekin im Wendeburggraben.
Der Fahrzeugführer fuhr in einen engen Waldweg hinein, welcher in einer Brücke für Fahrräder mündete. Diese versuchte der Fahrzeugführer zu überfahren und fuhr dabei gegen ein kleines Mauerstück. Das Fahrzeug durchbrach das Mauerstück, sodass die Fahrzeugfront im Wasser des Wendeburggrabens stand. Der 62-jährige Beschuldigte konnte durch die Beamten gestellt werden. Während der Sachverhaltsaufnahme konnte Atemalkoholgeruch bei dem Beschuldigten wahrgenommen werden. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab 1,29 Promille.
Der Fahrer hatte keinen Führerschein.
Die Beamten fuhren im Anschluss in das Krankenhaus Burg, um dort die Blutprobenentnahme durchzuführen. Auf den Beschuldigten kommen nun zwei Strafanzeigen wegen dem Führen eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss alkoholischer Getränke zu.