Diese enthält auch eine Kompensation für die Kosten der Trichinenuntersuchung. Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Prämie für Erlegungen im Jerichower Land ist die Kreisverwaltung zuständig.
Entsprechende Anträge können noch bis zum 15. Oktober 2024 gestellt werden. Nähere Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite des Landes
[HIER] abrufbar. Zudem sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter
[www.lkjl.de] im Bereich Verbraucherschutz umfangreiche Informationen zur ASP sowie Hinweise zu den benötigten Unterlagen für die Beantragung der Erlegungsprämie hinterlegt.
Für Rückfragen ist die Untere Jagdbehörde telefonisch unter 03921 949-3203 / -3205 sowie per E-Mail an fb-ordnung@lkjl.de erreichbar.