Ein aufmerksamer Triebfahrzeugführer eines Intercitys beobachtete diese lebensgefährliche Situation. Eine sofort alarmierte Streife der Bundespolizei verlegte unter Inanspruchnahme von Martinshorn und Blaulicht zum Einsatzort.
Zeitgleich sperrte die Notfallleitstelle der Bahn die Strecke für den darauffolgenden Zugverkehr. Vor Ort befand sich ein 34-jähriger Rumäne. Der Polizeipflichtige gab auf Befragen an, dass er diesen ungewöhnlichen "Wanderweg" nutzte, um sich die Natur anzuschauen.
Der Mann wurde durch die eingesetzten Beamten aus dem Gefahrenbereich geleitet und über die Gefahren, in die er sich leichtsinnigerweise und unüberlegt begeben hat, eingehend belehrt. Ihn erwarten entsprechend Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen der Vornahme einer Betriebsstörung und des unerlaubten Aufenthaltes im Gleis.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut eindringlich darauf hin: Das Betreten von Gleisanlagen, egal ob im Bahnhof oder auf der freien Strecke, ist verboten. Nur an zugelassenen Übergängen ist dies erlaubt. Abkürzungen zu nehmen, über die Gleise zu laufen oder das Klettern auf Züge oder Waggons jeglicher Art ist lebensgefährlich. Keiner möchte eine Abkürzung oder einen Spaziergang mit seinem Leben bezahlen.
Durch den Polizeieinsatz kam es insgesamt bei sechs Zügen zu 99 Verspätungsminuten sowie die Umleitung eines Zuges.