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Halle-Attentäter wegen Geiselnahme zu sieben Jahren Haft verurteilt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 27.02.2024 / 10:40 Uhr von rg/pm
Die Strafkammer des Landgerichts Stendal verurteilte den als Halle-Attentäter bekannt gewordenen Stephan B. heute wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren. Im sogenannten Adhäsionsverfahren entschied sie auch über zivilrechtliche Ersatzansprüche der Geiseln, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Den Geiseln wurde unter anderem ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro bzw. 15.000 Euro sowie über 2.262 Euro Verdienstausfall zugesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der inhaftierte Angeklagte am 12. Dezember 2022 in der JVA Burg nacheinander zwei Justizbedienstete mit einer selbst gebastelten Schusswaffe bedrohte, als Geisel nahm und sie zwang Türen zu öffnen, um ausbrechen zu können. So gelang es Stephan B., bis zur Fahrzeugschleuse zu kommen, wo seine Flucht wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte.

Die Hauptverhandlung fand im Gebäude des Landgerichts Magdeburg statt, das über einen Hochsicherheitssaal verfügt. Dieser war bereits wegen des ersten Verfahrens gegen den Angeklagten eingerichtet worden. Der jetzige Prozess dauerte 5 Tage. Der Angeklagte zeigte sich darin geständig. Außerdem konnte der Tatablauf durch Überwachungskameras und die Angaben der Zeugin gut rekonstruiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, hiergegen binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.

Hintergrund
Stephan B. hatte versucht, am 9. Oktober 2019, dem jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge in Halle zu stürmen und die Gläubigen mit einer selbst gebauten Waffe zu töten. Das Attentat misslang wegen der gut gesicherten Eingangstür.

Darauf erschoss der Attentäter aus Frust auf der Flucht eine Passantin und einen Gastwirt. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn deswegen am 21. Dezember 2020 wegen zweifachen Mordes und 68-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese Strafe saß der Angeklagte zum Zeitpunkt der Geiselnahme ab, die Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist.

Bilder

Symbolbild, Quelle: pixabay.com
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