Die Stadt Genthin führt in ihrer Zuständigkeit den Winterdienst auf den öffentlichen Gemeindestraßen durch. Hierbei umfasst der Winterdienst im gesamten Gebiet der Stadt Genthin ca. 15 km Geh- und Radwege sowie 40 km Fahrbahnen, welcher alle gesetzlichen Anforderungen abdeckt.
Zu den Winterdienstleistungen zählen Schneeschieben und Streuen auf Gehwegen und Fahrbahnen sowie im Bedarfsfall den Abtransport von Schnee. Damit eine fristgemäße Abarbeitung dieser Anforderungen erfolgen kann, sollen die Leistungen zum Teil an ortsansässige Unternehmen vergeben werden, welche das entsprechende Personal sowie Technik zur Verfügung stehen haben.
Interessierte Unternehmen können sich bis zum 20.09.2023 bei der Stadtverwaltung Genthin unter der E-Mail Adresse stadtverwaltung@stadt-genthin.de, Betreff „Winterdienst“ oder telefonisch unter der 03933 876 0 informieren.