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Genthin – Stadtratsvorsitzender verbreitet Insolvenzgedanken der QSG, was Genthins Bürgermeister abermals in die Schusslinie bringt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 01.06.2023 / 08:00 Uhr von rp
Wie wir bereits am 10. Mai berichteten [ zum Nachlesen ], ist der Insolvenzgedanke in Sachen QSG mbH, der derzeit rein aus Hörensagen fundiert ist, derart beim Genthiner Stadtratsvorsitzenden Gerd Mangelsdorf (CDU) verfangen, dass er unbedingt einen Fachanwalt zu Rate ziehen möchte, um im Fall einer Insolvenz der QSG die Haftung der Stadt Genthin zu klären. Die Behandlung der Sache bringt nun abermals den Bürgermeister Matthias Günther (parteilos) in die Schusslinie.

Dazu muss man wissen, dass die Stadt Genthin Mitglied im Tourismusverein Genthin, Jerichow und Elbe-Parey e.V. ist, dem Verein, der alleiniger Gesellschafter der QSG mbH ist.

Gefährliche Handhabung?

Nun macht sich auf Grund von Hörensagen beim Stadtratsvorsitzenden von Genthin die Angst breit, was ist, wenn an der Pleite der QSG mbH etwas dran wäre? Wie steht dann die Stadt Genthin in der Pflicht, die Verbindlichkeiten der Firma zu begleichen. Der Angst Gedanke mag noch nachvollziehbar sein, doch die anhaltende unkonventionelle Behandlung des Themas rund um die QSG, ruft mit Alexander Otto (CDU), nun einen Parteikollegen auf den Plan. Otto ist darüber erzürnt, wie die ganze Sache behandelt wird. Er vermutet, dass durch die öffentliche Behandlung des Antrags von Mangelsdorf, der QSG mbH ein maßgeblicher Schaden entstehen könnte und die QSG das Recht haben könnte, den daraus entstanden Schaden rechtlich geltend zu machen. So schrieb Otto an die Kommunalaufsicht:

„Dieser Antrag ist in meinen Augen von nicht-öffentlicher Natur gemäß Kommunalrecht, da er vor allem in der Öffentlichkeit, auch durch die Presseberichterstattung, Spekulationen, Vermutungen und Unruhe zur QSG und dem Tourismusverein schüren könnte sowie Einzelpersonen/Unternehmen in entsprechende öffentliche Diskussionen mit nicht absehbaren Auswirkungen verwickelt (vgl. Punkt 1 im Antrag).

Weiterhin kann dem Unternehmen dadurch ein nachhaltiger Schaden entstehen (Fördermittel, Geschäftspartner, Mitarbeiter etc.). Ich bemerke somit an dieser Stelle die Verletzung berechtigter Interessen einzelner im rechtlichen Sinne.“
Aber damit nicht genug. Alexander Otto geht noch einen Schritt weiter und legt eine offizielle Beschwerde gegen den amtierenden Bürgermeister Matthias Günther bei der Kommunalaufsicht ein. Die Begründung Ottos liegt darin, dass der Bürgermeister in der Pflicht ist, zu prüfen, welche Tagesordnungspunkte einer Sitzung im öffentlichen und welche im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sind. Otto schrieb weiter dazu:

„Der Antrag zielt eindeutig auf eine „Was-wäre-wenn“-Diskussion ab, die im NÖ-Teil einer Sitzung präventiv geführt werden kann. Ebenso trifft dies auf die abgezielte Beschlussfassung des Antrags zu, über die der Stadtrat zu befinden hat.

Aus dem Antrag des SR Mangelsdorf geht nicht hervor, dass diese Sachverhalte im öffentlichen Teil einer Hauptausschuss- oder Stadtratssitzung zu behandeln sind. Und selbst wenn, ist es die Aufgabe des Vorsitzenden, eine nicht-Öffentlichkeit festzustellen und den Antrag dementsprechend im nichtöffentlichen Teil zu positionieren.

Die Einladung und Erstellung Tagesordnung der Hauptausschusssitzung übernimmt und verantwortet gemäß Geschäftsordnung der Stadt Genthin der Vorsitzende des Hauptausschusses. Dies ist Bürgermeister Matthias Günther.

Die Veröffentlichung und Prüfung der Inhalte auf Nichtöffentliche Bestandteile erfolgt ebenda.

Mit der Veröffentlichung des Antrags im öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses am 6.6.2023 verstößt der Vorsitzende des Hauptausschusses daher gegen das Gebot der Nicht-Öffentlichkeit, indem der Inhalt des Antrags für jedermann sichtbar auf der Internetseite und der Bekanntmachung der Stadt Genthin ist.

Aufgrund dieses Vorgehens bitte ich die Kommunalaufsicht zu prüfen, inwiefern der Bürgermeister gegen geltendes Recht verstoßen hat und dies entsprechend zu sanktionieren bzw. dem Stadtrat der Stadt Genthin eine adäquate Handlungsempfehlung zu übermitteln.“

Fazit: In der Tat ist zu befürchten, dass der QSG durch das öffentliche Behandeln der Insolvenz-Fragen ein nachhaltiger Schaden entstehen könnte. Vermutlich möchte man ungern mit einer Firma Verträge eingehen, deren Insolvenz im Raum steht. Auch wenn eine Firma in einer Schieflage zu sein scheint, ist das an öffentlicher Stelle soufflierte Gerücht einer Insolvenz, eventuell genau der entscheidende Faktor über die Zukunft der Unternehmung. Daher kann Alexander Ottos Vermutung hier gut und gerne eintreffen. Denn sollte die QSG fundierte Schadensersatzansprüche an die Stadt stellen, wäre auch hier eventuell ein monetärer Schaden, den man hätte vermeiden können, der Stadt Genthin entstanden. Aber mit der Wahl der Schuldigen muss man wohl neben dem Bürgermeister Matthias Günther auch in erster Linie den Stadtratsvorsitzenden Gerd Mangelsdorf sehen. Denn Mangelsdorf hatte diesen Grundgedanken bereits vor der aktuellen Antragsfassung für den kommenden Hauptausschuss, schon öffentlich in der vergangenen Stadtratssitzung am 27. April 2023 verbreitet.
Wer möchte, der kann den öffentlich zugänglichen Antrag vom Stadtratsvorsitzenden Mangelsdorf, für den kommenden Hauptausschuss am 6. Juni 2023, hier nochmal nachlesen:

Dokumente


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