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Lukratives Geschäft?! Wie Investoren mit Photovoltaikanlagen das große Geschäft machen wollen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 25.05.2023 / 12:20 Uhr von mz/pm
Im Zuge der Energiewende werden die erneuerbaren Energien stark ausgebaut. Das ist nicht nur für die Umwelt gut, sondern auch ein lukratives Geschäft, sagt Rechtsanwalt Dirk Kaiser. Er klärt über die Kaufabsichten und die Pläne der Investoren auf:  

Es ziehen Projektgesellschaften durchs Land und versuchen, sich Flächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit langfristigen Verträgen zu sichern. Die hierbei angebotenen hohen Pachtzahlungen und Abschlussprämien erscheinen auf den ersten Blick so attraktiv, dass viele Grundstückseigentümer vorschnell unterschreiben. Sie bedenken hierbei nicht, dass gerade in der Langfristigkeit das Problem liegt, denn der Vertrag sollte auch noch nach zwanzig oder dreißig Jahren funktionieren, also eine äquivalente Gegenleistung sicherstellen. So entspricht eine Pacht von 5.000 € nach dreißig Jahren bei einer Inflationsrate von durchschnittlich nur 5 % einer Kaufkraft von schockierenden 1.156 €.

Außerdem ist so eine Energieanlage ein Wirtschaftsgut, welches auf dem freien Markt gehandelt wird. Was passiert, wenn der Vertragspartner wechselt? Möglicherweise bemerkt man das als Grundstückseigentümer gar nicht. In einem Fall stand jemand auf dem Hof und erklärte dem völlig verdatterten Bauern, er wolle seine Photovoltaikanlage sehen. Nachforschungen ergaben dann, dass die Anlage bereits viermal den Eigentümer gewechselt hatte, ohne dass der Bauer davon wusste.

Was passiert, wenn die Anlage ausgedient hat? Im schlimmsten Fall findet man den aktuellen Betreiber unter einer Briefkastenadresse und der ursprüngliche Vertragspartner sitzt in Venezuela am Strand. Wer bezahlt dann Rückbau und Entsorgung? Immerhin bestehen Windradflügel aus Glas- oder Carbonfasern und Kunstharz und schon von den Dimensionen her geht die Hausmülltonne dafür nicht.

Diese – und andere – Probleme müssen vor Vertragsschluss geklärt und festgehalten werden. Grundstücks- und Gebäudeeigentümer, denen Verträge zur Errichtung von Energieerzeugungsanlagen angeboten werden, sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen.

Mehr erfahrt ihr dazu bei Rechtsanwälten
Dr. Ulrich Losse
Dirk Kaiser

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Bilder

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