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Antragsfrist für Erlegungsprämie endet

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 26.03.2023 / 09:03 Uhr von mz/pm
Zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährt das Land Sachsen-Anhalt bis zum 31. März 2023 eine Erlegungsprämie (Pürzelprämie), um die Schwarzwildbestände zu reduzieren. Für die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Prämie ist im Jerichower Land die Kreisverwaltung zuständig.

Die Auszahlungsanträge können für den Erlegungszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 noch bis zum 15. April 2023 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Erlegungsprämie besteht nicht, die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Nähere Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite des Landes [HIER] abrufbar.

Für Rückfragen ist die Untere Jagdbehörde telefonisch unter 03921/ 949-3201 sowie per Mail an fb-ordnung@lkjl.de erreichbar

Bilder

Symbolfoto, Quelle: pixabay.com
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