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Kompromiss beim geplanten Bürgergeld: so sehen die neuen Regelsätze aus

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 23.11.2022 / 17:02 Uhr von cl/pm
Auf Bundesebene konnten Regierungskoalition und Opposition gestern wesentliche Streitpunkte zur Reform von Hartz IV ausräumen. Mit dem gefundenen Kompromiss wird der Weg frei gemacht, damit Bundestag und Bundesrat das Bürgergeldgesetz am Freitag beschließen können. Wie das Arbeitsministerium mitteilt, befürwortet Ministerin Petra Grimm-Benne die Einigung.

Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne betont: „Der Kompromiss zwischen der Ampel-Koalition und der Opposition ebnet den Weg für die größte Arbeitsmarktreform seit 22 Jahren. Endlich kann mit dem Bürgergeld Hartz IV überwunden werden. Es geht um mehr soziale Sicherheit, mehr Chancengerechtigkeit und mehr Respekt für Lebensleistung.“

Alleinstehende erhalten mit Einführung des Bürgergeldes ab dem Jahreswechsel 502 Euro, Paare jeweils 451 Euro und Kinder zwischen 318 und 420 Euro. Eine derartige Anhebung der Regelsätze gab es in der über 17-jährigen Geschichte des SGB II bisher nicht. „Die Erhöhung ist mit Blick auf die aktuellen Preissteigerungen absolut gerechtfertigt und sichert ein menschenwürdiges Existenzminium“, so die Ministerin.

Angesichts der aktuellen Debatte um Sanktionen betont Grimm-Benne: „Das Gesetz bedeutet keine Abkehr vom Grundsatz des Förderns und Forderns. Es bestehen weiterhin Mechanismen, die dafür Sorge tragen, dass Personen die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. die Weiterqualifizierung auch wirklich in Angriff nehmen.“

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Symbolbild: pixabay.com
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Kommentare

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    Torsten B. schrieb um 19:02 Uhr am 23.11.2022:
    Wenn man dem Kind einen neuen Namen gibt, ist noch lange nicht das verhasste Sanktionssystem Hartz-4, mit der damaligen Agenda 2010 von Altkanzler Schröder überwunden. Die Erhöhung deckt gerade einmal die derzeitige Inflation von 10-Prozent ab.
    Nach Einigung mit der CDU, die sich im BR querstellte, können nun betreffende Bürger/in von Anfang an finanziell sanktioniert werden, bei Nichtannahme von Arbeitsangeboten, keine Termineinhaltung usw. Wenn nun z.Bsp. ein 50-jähriger AN nach einjähriger Arbeitslosigkeit nicht bereit ist für 1,50 Euro, Grünflächen in Gemeinden zu pflegen, für 1/2 Jahr, wird finanziell sanktioniert. Der Beruf und die Lebensleistung spielt keine Rolle. Ist Frau SM Grimm-Benne eigentlich bewusst das ein Alleinstehender vom Regelsatz 5-Euro pro Tag für Essen und Trinken hat? Warum müssen soviel Empfänger wohl die Tafel in Anspruch nehmen? Wie kann es eigentlich sein, daß der GG den Hartz-4 Regelsatz, ab 2023 nun Bürgergeld noch sanktionieren kann, handelt es sich nicht, laut unseren politischen Eliten, um ein sozio-kulturelles Existenzminimum? Einfach nur zum Fremdschämen wie weit unsere Landespolitiker von der Lebensrealität entfernt sind!
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      Die Menschen werden weiterhin dabei bleiben schrieb um 18:42 Uhr am 23.11.2022:
      >>„Das Gesetz bedeutet keine Abkehr vom Grundsatz des Förderns und Forderns. Es bestehen weiterhin Mechanismen, die dafür Sorge tragen, dass Personen die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. die Weiterqualifizierung auch wirklich in Angriff nehmen.“<<

      Und darum wird auch dieser Versuch, den Begriff "Hartz IV" zu eliminieren, in der Bevölkerung fehlschlagen, denn für die Betroffenen ändert sich nichts gravierendes! Es wird bei den „Hartzern“ bleiben.