Logo

CDU im Landtag beschließt: Maskenpflicht nur noch im medizinischen Bereich

Politik
  • Erstellt: 06.10.2022 / 12:06 Uhr von cl/pm
In der aktuellen Fraktionssitzung der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen, dass mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung, ab dem 29.10.2022 die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt nur noch für den medizinischen Bereich umgesetzt werden soll. Dieser Bereich umfasst alle Krankenhäuser und Arztpraxen in denen eine Verpflichtung zum Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken in Sachsen-Anhalt gelten soll. Das teilt die CDU-Fraktion im Landtag mit.

Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende, Guido Heuer: „Mit dem heutigen Beschluss konzentrieren wir uns auf den Schutz der vulnerablen Personengruppen im medizinischen Sektor. Eine hohe Impfquote sowie eine geringe Hospitalisierungsrate rechtfertigen, auch vor dem Hintergrund neu auftretender Virusvarianten, keine grundsätzlichen staatlich verordneten Eingriffe in persönliche Freiheits- und Entscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zum Schutz vor COVID-19 mehr. Die Wirksamkeit von Masken ist, bei richtiger Anwendung, wissenschaftlich nachgewiesen. Durch umfangreiche Aufklärungs- und Informationskampagnen genießt die Maske als Schutzinstrument eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir plädieren hier an die Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger, zur korrekten Anwendung von medizinischen oder FFP2-Masken.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, ergänzt: „Jeder Bürger kann ein Impfangebot nutzen und in Eigenverantwortung über individuelle, persönliche Schutzmaßnahmen (z.B. freiwilliges Tragen von Masken, Abstandhalten, Meiden von Großveranstaltungen etc.) entscheiden. Dem mündigen Bürger sollte hier ein eigenverantwortlicher Umgang mit den Risiken für sich und seine Umgebung abverlangt werden können. In diesem Zusammenhang üben wir deutliche Kritik am Bundesgesundheitsminister, dessen ständigen Warnmeldungen und Medienauftritte mehr zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, als der Aufklärung dienen.“


Hinweis: politische Mitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wider. Unsere Leser sollen sich selbst ein Bild von den Äußerungen unserer Politiker machen, ohne Anmerkungen oder Veränderungen durch die Redaktion.

Bilder

Symbolbild, Quelle: pixabay.com
Dieser Artikel wurde bereits 2.895 mal aufgerufen.

Werbung

Kommentare

  •  
    Sonderechte für Marie-Agnes Strack-Zimmermann? schrieb um 14:50 Uhr am 08.10.2022:
    Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hatte sich der letzten Abstimmung zur Maskenpflicht zwar enthalten und auch gesagt, dass ihr ein offenes Visier (Strack-Zimmermann ist Rüstungsexpertin der FDP) lieber ist und sie eine Maske nicht gern trägt, aber zu Beginn der Pandemie unter der Überschrift „Maskenpflicht in NRW: Augen sind das neue Gesicht“ auf ihrer Internetseite mitgeteilt: „Ich trage eine Maske, um ein Signal zu senden und Vorbild zu sein, weil man mit einer Maske andere schützt." Bei ihrer Fahrt durch die Ukraine trug sie aber keinen Schutz.
    Öffentlich gemacht hatte das die Twitter-Userin Monique: „Es wird gemunkelt, dass es sich um ein Regierungsmitglied handelt, welches für die FFP2-Maskenpflicht im Zug gestimmt hat. Nach dem Regierungsfliegerdebakel muss klar sein, dass die Maskenpflicht nun auch im Zug obsolet ist.“
    „Warum braucht man in Deutschland noch eine Maskenpflicht (sogar FFP2), in der Ukraine und so gut wie allen anderen europäischen Ländern aber nicht? Was ist hier so krass anders?“, wollte ein User wissen, ein anderer „Sie stimmen also für eine FFP2-Pflicht, sind aber in anderen Ländern, in denen das Virus nicht anders funktioniert, nicht so verantwortungsbewusst und tragen da keine (!) FFP2 Maske, die Sie in Deutschland anderen aufzwingen? Oder glauben Sie nicht an die Wirkung der Maske außerhalb Deutschlands?“

    https://www.meetingpoint-potsdam.de/neuigkeiten/artikel/113637-neuer-aufreger-um-masken-fauxpas
    •  
      Steuergeldvernichtung schrieb um 20:41 Uhr am 07.10.2022:
      Der Bund muss offenbar rund 730 Millionen OP-Masken und 60 Millionen FFP2- und ähnliche Masken, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist, aus Pandemiezeiten entsorgen.
      Dabei handelt es sich um Fehl- und Zuvielkäufe vom früheren CDU- Gesundheitsminister Jens Spahn, sie sollen „thermisch verwertet“ werden.

      Spahn hatte seit Beginn der Coronapandemie für sechs Milliarden Euro rund 5,8 Milliarden Masken eingekauft – eine „massive Überbeschaffung“, rügte bereits der Bundesrechnungshof.

      So vernichtet man Steuergeld mehrwertlos, ohne dass jemand zur Verantwortung herangezogen wird.
      •  
        Unglaublich schrieb um 11:13 Uhr am 07.10.2022:
        Demnach entfällt die Maskenpflicht in Bus und Bahn auch. Was auch niemandem mehr erklärt werden kann, warum dort eine Pflicht besteht im Flieger allerdings nicht.

        Rückblickend betrachtet hat die Landesregierung alles umgesetzt was ging. Ganz oben steht für mich der Umgang mit Kindern, tägliche sinnlose Testungen, Maskenpflicht im Unterricht, kein Zugang zu Bildung bei Verweigerung.
        Was da monatelang verteidigt wurde unter dem Motto Gesundheitsschutz ist unglaublich gewesen. Jetzt redet man so. Alles Heuchelei, wie sie es gerade brauchen.
        Früher waren wir Rechte, Verschwörungstheoretiker, Schwurbbler usw.. Heute sind wir Demonstranten die für die selben Ziele auf die Straße gehen. Nur die Aussagen der Medien haben sich geändert.
        Die Doppelmoral ist in diesem Land zum kotzen.
        •  
          Zum Schaden der Patienten schrieb um 13:43 Uhr am 06.10.2022:
          Der Anwalt Tobias Ulbrich kritisiert sogenannte Spahn-Verordnung als "Wunschzettel der Pharmaindustrie":
          Das Bundesgesundheitsministerium habe bereits vor dem Beginn der Impfkampagne Regelungen erlassen, die seines Erachtens nicht nur die Patientensicherheit einschränken sondern auch die rechtliche Situation der Geimpften verschlechtern könnten.
          Konkret geht es um die Verordnung (VO) zur "Sicherstellung und Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Corona Virus Sars-CoV-2 verursachten Epidemie".
          Jens Spahn, damaliger Gesundheitsminister, hatte sie schon im Mai 2020 erlassen, also lange bevor die ersten Impfstoffe auf den Markt kamen. Die darin enthaltenen Vorschriften erleichtern dem Bund, in Notsituationen die Beschaffung und Verteilung von medizinischem Material und Arzneimittel schnell zu organisieren.
          Nach einer Analyse von Rechtsanwalt Ulbrich umfassen die noch immer geltenden Änderungen aber auch Punkte, die definitiv zum Nachteil der Geimpften seien:
          "Die sogenannte Spahn-Verordnung wirkt auf uns wie ein Wunschzettel der Pharmaindustrie. Sie ist im höchsten Maße skandalös, weil sie all das an Sicherheitsmechanismen außer Kraft setzt, was wohlgemerkt bei zugelassen Arzneimitteln greift."
          Was der Anwalt meint: Nach der Verordnung können die Hersteller die Impfstoffe auch ohne Beipackzettel in den Verkehr bringen, auch Impfstoffe, deren Verfallsdatum abgelaufen sind, können angewendet werden.
          (MDR-Umschau v. 04.10.2022)
          •  
            Torsten B. schrieb um 12:50 Uhr am 06.10.2022:
            Da zeigt sich wieder, was die CDU im Land Sachsen-Anhalt doch für eine heuchlerische Partei ist. Während den über 2-Jahren der "Corona-Pandemie" hat diese Partei alles was von GM Spahn, nun Lauterbach mitgetragen. Die Parlamente waren ja sowieso ausgeschaltet, da alles über die MP-Schiene lief. Bei den vielen Demos im Land sprach sie von Rechten und Verschwörungstheoretikern, auch massiver überzogener Polizeieinsatz war legitim. Nun ist der mündige Bürger/in wieder gerne gesehen und gefragt, welch ein Hohn. Nun ja, wir haben andere Probleme, der Ukrainekrieg, der böse böse Putin, und unsere Wirtschaft muss im Interesse unserer US-Freunde zerstört werden.