Die Pressesprecherin des Landkreises, Claudia Hopf-Koßmann, bestätigte, dass es für die Gemeinden dennoch Möglichkeiten einer Genehmigung gibt, sollte der Erlassentwurf in Kraft treten: „Bei dem in Rede stehenden Erlass des Innenministeriums handelt es sich um einen Entwurf. In welcher Form dieser Entwurf dann tatsächlich zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten.
Selbstverständlich sind alle gehalten mit Hochdruck an der Fertigstellung der Jahresabschlüsse zu arbeiten. Seitens des Landkreises wäre aber eine differenziertere Betrachtung wünschenswert, sodass man Gemeinden, die mit der Erstellung der Jahresabschlüsse bereits weit fortgeschritten sind, die richtigen Weichen gestellt haben und auch ansonsten über geordnete finanzielle Verhältnisse verfügen, eine Haushaltsgenehmigung erteilen kann“, so Hopf-Koßmann.
Das Thema wurde in dieser Woche auch im Finanzausschuss in Genthin besprochen. Hier ist man derzeit bei der Erstellung des Abschlusses 2017. Weitere Infos dazu
[HIER]. Auch sonst hat die Stadt einige Lasten zu tragen und befindet sich mitten in der Haushaltskonsolidierung, um ihre Schulden schrittweise abzubauen. Der Stadtrat soll im Dezember über den neuen Haushalt befinden.
Wir behalten für euch im Blick, ob der Erlass tatsächlich umgesetzt wird und wie es dann in den Gemeinden im Jerichower Land weiter geht!
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NEWS TICKER schrieb um 07:57 Uhr am 25.09.2022: