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KV kritisiert: „Was aktuell den Praxen zugemutet wird, ist in keinster Weise akzeptabel“

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 25.09.2022 / 14:02 Uhr von mz/pm
„Was aktuell den Praxen zugemutet wird, ist in keinster Weise akzeptabel“, kritisiert Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Sein Unmut richtet sich gegen den Schiedsspruch zur Anhebung des Orientierungswertes für 2023 und damit der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen um lediglich zwei Prozent.

Damit ist bei einer Inflation in Deutschland um die acht Prozent und explodierenden Energie- und Betriebskosten ein Ausgleich der Mehrkosten nicht möglich. Vor allem trifft es Fachgruppen, die täglich mit energieintensiven Geräten arbeiten und arbeiten müssen: Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten sowie Dialysepraxen, Operationszentren und Ärzte für Laboratoriumsmedizin.

Die Bundesregierung hatte sich auf die Fahnen geschrieben, die ambulante Versorgung zu stärken. Derzeit legt sie sie jedoch Schritt für Schritt lahm. Wenn zulasten der Praxen gespart wird, ist es auch immer ein Sparen zulasten der Patienten. „Wieder haben die gesetzlichen Krankenkassen eine Nullrunde in der Anpassung des Orientierungswertes gefordert. Welch‘ eine Farce in dieser Zeit“, ärgert sich Dr. Jörg Böhme. „Als wir in der Pandemie gebraucht wurden, sind wir da gewesen. Ohne Wenn und Aber, von jetzt auf gleich, von null auf 100. Jetzt brauchen wir Unterstützung – doch wir fallen hinten runter.“

Die KVSA appelliert nun an die Bundes- und Landespolitik, sich auch für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten einzusetzen, zum Beispiel durch Energie-Preisdeckel oder Zuschüsse, wie sie für andere Branchen auch geplant werden. Dies wäre ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, alles andere ein fatales Signal für die flächendeckende medizinische Versorgung.

Einziger kleiner Lichtblick: Der Bundesrat, das Parlament der Länderregierungen, hat sich für die Beibehaltung der Neupatientenregelung ausgesprochen. „Wir wissen, dass der Bundestag nicht die Zustimmung des Bundesrates braucht, um das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz durchzusetzen. Wenn es aber wirklich um das Wohl der Bürger und damit um die bessere Versorgung von Neupatienten geht, dann sollte der Gesundheitsminister auf die Stimmen der Länder und der Ärzteschaft hören! Die bestehende Neupatientenregelung muss bleiben!“, so Dr. Böhme.

Die KVSA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.300 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.
Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

Bilder

Symbolfoto, Quelle: pixabay.com
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