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Zwei Millionen Euro für die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 18.08.2022 / 17:04 Uhr von cl/pm
Um die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen in Sachsen-Anhalt zu sichern, ruft das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten erneut dazu auf, Anträge zur Förderung kleiner touristischer Maßnahmen einzureichen. Zwei Millionen Euro stehen dafür über das EU-Förderprogramm „Touristische Infrastruktur“ zur Verfügung. Darüber informiert das Wirtschaftsministerium.

„Auf dem Land ist der Tourismus ein wichtiger Arbeitgeber und beträchtlicher Wirtschaftsfaktor“, sagt Landwirtschafts- und Tourismusminister Sven Schulze. „Mit Investitionen in hochwertige touristische Angebote sorgen wir für zusätzliche Wertschöpfung. Außerdem tragen wir dazu bei, dass Dörfer noch attraktiver werden. Der ländliche Raum prägt in hohem Maße das Leben der meisten Menschen in Sachsen-Anhalt. Investitionen kommen sowohl Touristen als auch der Bevölkerung auf dem Land zugute.“

Anträge können ab sofort bis zum 16. September eingereicht werden. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und Privatpersonen. Die Unterlagen sind abrufbar unter: [www.elaisa.sachsen-anhalt.de] (Formulare Investitionsförderung, FP 6315). Für Fragen steht das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung: [www.alff.sachsen-anhalt.de]

Hintergrund:
Das Förderprogramm „Touristische Infrastruktur“ ist Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil D - Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung. Anträge, die am 16. September 2022 (Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass die Vorhaben förderwürdig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und des Bundes sowie unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Bilder

Symbolbild Dorf, Quelle: pixabay.com
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