Logo

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen zu Biederitzer Kita aufgenommen – Juristisch ist es keine Misshandlung!

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 03.08.2022 / 17:02 Uhr von rp
Erst gestern haben wir berichtet [KLICK], dass es in einer Biederitzer Kita zu unhaltbaren Zuständen im Umgang mit Kleinstkindern gekommen sein soll. Nun hat uns die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass es umfangreiche Ermittlungen zu dem Fall geben wird und man gestern alle Informationen von der Polizei bekommen hat.

Dabei möchten wir voranstellen, dass es zwar zu schockierenden Umgang mit den Kindern gekommen sein soll, man laut Staatsanwalt Thomas Kramer aber nicht von einer Misshandlung sprechen kann. Hier müsste laut Kramer, juristisch gesehen immer ein sexueller Hintergrund im Raum stehen. Daher ist unsere Beschreibung zumindest juristisch nicht korrekt gewesen. Man geht hier im Groben von der Verletzung der Aufsichts- und Erziehungspflicht aus.

Staatsanwalt Kramer bestätigte aber, dass es insgesamt drei Anzeigen seitens der Verwaltung gegeben hat. Jede Anzeige steht dabei für ein Kind.

Der erste Fall des Fehlverhaltens soll dabei bereits im Dezember 2020 geschehen sein. Zudem haben mehrere Eltern laut Kramer eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Hier geht man aber davon aus, dass es noch mehr werden können. Die Staatsanwaltschaft muss nun alle Informationen sichten und ermitteln.

Im Raum steht dabei der Tatvorwurf der Freiheitsberaubung. So soll eine Zweijährige von mindestens einer der beiden Beschuldigten in einen Schuppen eingesperrt worden sein soll.

Aber man muss laut Kramer nun ermitteln, ob es sich tatsächlich um eine Freiheitsberaubung gehandelt habe. In die Bewertung wird zum Beispiel auch die Zeit, die die Zweijährige in dem Schuppen eingesperrt gewesen war, einfließen. Auf Nachfrage, was denn noch in einen zumutbaren Zeitraum fallen würde, wollte Kramer sich nicht festlegen. Dennoch sagte er, dass eine Zeit ab 10 Minuten bereits vom Gericht als Freiheitsberaubung gesehen werden kann.

Des Weiteren soll einem Kind die Decke über den Kopf gezogen worden sein. Auch hier muss man die Gefährdung des Kindes bewerten und ob es genügend Luft zur Verfügung gehabt habe.

Zur Verletzung der Aufsichtspflicht könnte auch der Umstand fallen, dass Windeln der Kinder zum Beispiel nicht gewechselt worden seien. Hier muss laut Kramer in Erfahrung gebracht werden, ob Verletzungen, Hautreizungen oder ähnliches dadurch hervorgerufen worden sind.

Als zusätzliche Information haben wir erfahren, dass die Kinder beim Essen teils rabiat und niveaulos behandelt worden sein sollen. Hiervon erwähnte Kramer nichts.

Der Staatsanwalt Kramer geht von einer langen Ermittlungszeit aus, da Kinder in diesem Altern nur schwer als Zeugen befragt werden können. Beruhigend dürfte aber laut Kramer sein, dass die Gemeinde die beiden Beschuldigten und die Kita-Leiterin bereits entlassen oder suspendiert hat. Damit dürften Eltern ihre Kinder in dieser Kita ab sofort wieder in Sicherheit wissen. Ermittlungen müssen nun ergeben, was an den Vorwürfen dran ist.

Bilder

Symbolbild - Quelle: www.pixabay.com
Dieser Artikel wurde bereits 6.476 mal aufgerufen.

Werbung