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Genthin: War die Abwahl gegen Matthias Günther ungültig? Der Landkreis hat sich nun dazu positioniert!

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 23.05.2022 / 19:02 Uhr von rp
Der Landkreis Jerichower Land hatte mit seiner Kommunalaufsicht den Umstand beleuchtet, ob der Bürgermeister von Genthin vor rund drei Wochen gegen das Wahlrecht verstoßen hat, indem er über die Genthiner Verwaltungskanäle mutmaßlich in den Abwahlprozess eingegriffen hat. Nun steht die Entscheidung des Landkreises dazu fest: 

Der Genthiner Bürgermeister hatte in der Woche seiner Abwahl eine strittige Pressemitteilung über alle offiziellen Kanäle der Stadt herausgegeben. Strittig deswegen, weil der Bürgermeister zur Abwahl Stellung nahm und behauptete, dass seine Abwahl nur in Gange gekommen war, als er sich gegen die QSG und den Tourismusverein stellte.

Diese Aussage des amtierenden Bürgermeisters ignorierte damals alle eingebrachten Gründe, die die Stadträte im Abwahlantrag für den Stadtrat als Abwahlgrund benannten. Stattdessen sagte der Bürgermeister in der Mitteilung: „Seitdem ich Geschehnisse im Tourismusverein und die QSG-Aktivitäten im Waschmittelwerk hinterfrage und aufzuklären versuchte, geht man gegen mich vor.“

Der Landkreis prüfte nun intern, ob diese Pressemitteilung eventuell die Wähler dahingehend beeinflusste, dass man sich gegen die Abwahl von Matthias Günther entschieden hat. Erst heute habe man den Entscheidungsprozess dazu abgeschlossen, wie der Landrat dem Meetingpoint gegenüber sagte.

„Wir hätten bis morgen Zeit gehabt gegen die Abwahl einen Einspruch einzureichen, aber wir werden es nicht tun. Wir haben den Sachverhalt zur Kenntnis bekommen und sehen auch ein Fehlverhalten des Bürgermeisters, aber wir halten es für nicht ausreichend belegbar, dass aus diesem Fehlverhalten eine tatsächliche Wahlbeeinflussung stattgefunden hat“, so Steffen Burchhardt.

Jeder kann einen Einspruch gegen die Abwahl bringen.

Jeder Wahlberechtigte kann bei der Stadtwahlleitung in Genthin einen Einspruch einlegen, dann müsste der Stadtrat über den Einspruch mit einer einfachen Mehrheit befinden. So wäre es auch beim Einspruch des Landkreises. Hier könnte sich, laut Burchhardt, nur in äußersten Fällen, wenn z.B. eine unzureichende Begründung für die Ablehnung des Einspruches vorliegt, der Landkreis darüber hinwegsetzen.

Fazit: Die Genthiner haben am 8. Mai entschieden, dass sie den Genthiner Bürgermeister behalten wollen. Der Landkreis erkennt zwar auf Grund einer Bekanntmachung bei der Kommunalaufsicht einen Anfechtungsgrund, hat sich allerdings in einer internen Beurteilung dagegen entschieden.

Sollte irgendwer dennoch einen Einspruch bei der Wahlleitung in Genthin einlegen und der Genthiner Stadtrat beschließt, dass die Abwahl gegen Matthias Günther wiederholt werden muss, könnte der Bürgermeister diesen Beschluss sofort anfechten. Bis es dann zu einer grundlegenden Entscheidung kommt, könnte allerdings die reguläre Wahlperiode von Matthias Günther bereits vor dem Ende stehen oder schlimmstenfalls überschritten sein.

Bilder

Symbolfoto: rechts: Bürgermeister Matthias Günther, links: Stadtratsvorsitzender Gerd Mangelsdorf.
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