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Kein Alkohol in der Innenstadt: Burg will gegen Lärm in der Einkaufsstraße durchgreifen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 13.05.2022 / 08:10 Uhr von mz/rp
In Burg kommt es immer wieder zu Ruhestörungen. Dies betrifft vor allen die Einkaufsstraße (Schartauer Straße), den Rolandplatz aber auch den Flickschupark in Burg. Nun will die Stadt Burg hart durchgreifen. Wir haben dazu bei Ordnungsamtsleiter Jens Vogler nachgefragt:

Meetingpoint JL: Wie ist die Stadt Burg auf den Zustand in der Einkaufsmeile aufmerksam geworden?
Über Beschwerden von Anwohnern und Gewerbetreibenden der Schartauer Straße. Hierzu wurde bei Herrn Bürgermeister Stark ein Gespräch mit den Betroffenen geführt. Sodann wurde auch mit der Leitung des Polizeireviers gesprochen.

Meetingpoint JL: Welche Maßnahmen sind seitens der Stadt geplant?
Es soll ein zeitlich bis Ende Oktober befristetes Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken durch Gaststättengewerbebetriebe (darunter zählen auch als solche bei uns angemeldete Spätshops) – sprich Verbot des Straßenverkaufes – in einem Areal der Innenstadt (Geltungsbereich wird durch eine Karte definiert) durch eine Allgemeinverfügung des Bürgermeisters jeweils von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages ausgesprochen werden.

Die Gelegenheit, sich nach Schließung der Supermärkte im genannten Bereich bis weit nach Mitternacht Alkohol zu kaufen und diesen in der Fußgängerzone oder angrenzenden Straßen und Plätzen zu konsumieren, wird als Hauptursache für die nächtlichen Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen und ungebührliches Verhalten angesehen. Nicht verboten wird der Verzehr in der jeweiligen Gaststättenbetriebsstätte. Nach Bekanntmachung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt werden Polizei und Ordnungsamt das Verbot und die Ordnung in der Innenstadt bei gemeinsamen Maßnahmen kontrollieren.

Meetingpoint JL: Wie wir wissen, gibt ähnliche Situationen im Burger Flickschupark, hier wird ebenfalls mehrfach die Polizei durch Anwohner über laute Musik und Grölereien informiert. Wird man hier auch reagieren und Maßnahmen ergreifen? Wenn ja welche?

Der Flickschupark wird jeweils um 21:30 Uhr (vor der Nachtruhe um 22:00 Uhr) geschlossen. Inwieweit sich dort Verhaltensstörer nach Schließung unberechtigt auf dem Gelände aufhalten und Lärm verursachen, ist hier nicht bekannt. Wir werden aber den Wachdienst auf Ihren Hinweis aufmerksam machen. Sollten sich jemand verbotswidrig auf dem Parkgelände aufhalten, wird die Polizei hinzuzuziehen sein, um Anzeige zu erstatten und Platzverweise auszusprechen.

Bilder

Die Schartauer Straße in Burg.
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Kommentare

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    Romana schrieb um 11:11 Uhr am 14.05.2022:
    Also erstmal eines zum Thema Überwachungsstaat:
    In der heutigen modernen Welt, wirst du weitaus mehr Überwacht...
    In diesem Text ist aber nicht zu erlesen, ob der Verzehr von Alkohol verboten ist...Es ist nur der Verkauf ab 22Uhr verboten...jeder weiß aber auch, wer auf den Plätzen rumlungert....die bringen sich ihren Alk eh mit, da an den meisten keiner verkauft werden darf...Und der Rest kauft ihn sich vor 22Uhr....
    Mit dieser Regelung geht es mehr oder weniger nur darum, dass die Spätshops bald verschwinden....
    •  
      jeder-mensch.eu schrieb um 11:21 Uhr am 13.05.2022:
      Womit mir mein Vorkommentator Recht geben will, weiß scheinbar nur er.

      Deutschland ist noch immer eine freiheitlich - demokratische Gesellschaft. Es scheint einige Politiker aber nicht davon abzuhalten, ihre diktatorischen Vorlieben ausleben zu wollen. Wenn der Bürgermeister das nordkoreanische Gesellschaftmodell für sich entdeckt hat, bitte, niemand wird sie hindern, in das Land ihrer Träume auszuwandern.
      Die Gängelei und Bevormundung muß beendet werden, ich möchte keine Wiederauflage der überwachten DDR Gesellschaft.

      womit mir mein Vorkommentator mir Recht geben will, weiß nur er selbst.
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        jeder-mensch.eu schrieb um 08:33 Uhr am 13.05.2022:
        Diese Praxis ist jedoch juristisch umstritten. Am 28. Juli 2009 hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs in Mannheim das Freiburger Alkoholverbot auf.[1] Ebenfalls wurde die Regelung in Magdeburg durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg am 17. März 2010 und in Erfurt durch das Oberverwaltungsgericht Weimar am 21. Juni 2012 für ungültig erklärt. Die Richter sahen das Verbot aus der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung als zu unbestimmt an.[2]