Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: 21 Tage bis zur Entscheidung

Grafik: Landeszentrale für politische Bildung
Grafik: Landeszentrale für politische Bildung


Am Sonntag, 6. September 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Der neue Landtag wird für fünf Jahre gewählt.
Damit beginnt jetzt die heiße Phase des Wahlkampfs. 21 Tage bleiben den Parteien, Kandidaten und Wählern, um sich zu positionieren, Programme zu vergleichen und eine persönliche Wahlentscheidung zu treffen.

Zwei Stimmen – und zwei unterschiedliche Entscheidungen
Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird ein Kandidat im eigenen Wahlkreis gewählt. Sachsen-Anhalt ist in 41 Wahlkreise aufgeteilt. Wer dort die meisten Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat. Mit der Zweitstimme wird dagegen eine Partei gewählt. Sie ist für die landesweite Sitzverteilung entscheidend.

Der Landtag besteht grundsätzlich aus 83 Abgeordneten. 41 werden direkt in den Wahlkreisen gewählt, weitere 42 Sitze werden über die Landeslisten verteilt. Wegen möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate kann die tatsächliche Zahl der Abgeordneten allerdings höher liegen. Für die Parteien gilt grundsätzlich eine Fünf-Prozent-Hürde. Nur Parteien, die mehr als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreichen, werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Ein wichtiger Punkt für die Wahlentscheidung: Erst- und Zweitstimme sind unabhängig voneinander. Wer möchte, kann also mit der Erststimme einen Kandidaten und mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen.

21 Tage für die entscheidende Frage: Wen will ich im Landtag?
Bis zum Wahltag sollten sich Wähler nicht allein an den bekannten Spitzenkandidaten orientieren. Gerade bei der Erststimme lohnt sich ein Blick darauf, welche Personen im eigenen Wahlkreis antreten und welche konkreten Positionen sie vertreten.
Für die Zweitstimme sind dagegen vor allem die Landesprogramme und die grundsätzliche politische Ausrichtung der Parteien entscheidend.

Eine Orientierung bietet der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl, der seit dem 6. August online ist. Er berücksichtigt die Positionen aller zugelassenen Parteien. Die Landeszentrale für politische Bildung berichtet bereits von einer außergewöhnlich hohen Nutzung: Nach nur einer Woche wurde der Wahl-O-Mat fast 500.000 Mal genutzt.
Der Wahl-O-Mat ersetzt allerdings keine eigene Prüfung der Programme. Er kann dabei helfen, die eigenen politischen Schwerpunkte mit den Positionen der Parteien zu vergleichen.

Die politische Ausgangslage ist ungewöhnlich
Die Ausgangslage für die Wahl ist besonders spannend. In der jüngsten, am 30. Juli veröffentlichten repräsentativen Umfrage kam die AfD auf 41 Prozent, die CDU auf 24 Prozent und die Linke auf 13 Prozent. SPD und Grüne lagen bei sieben beziehungsweise fünf Prozent. BSW und FDP lagen mit vier Prozent unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Umfragen sind allerdings keine Wahlergebnisse. Sie bilden lediglich die politische Stimmung zum Zeitpunkt ihrer Erhebung ab. Bis zum 6. September kann sich noch viel verändern. Für die Wähler bedeutet das: Nicht die Frage „Wer liegt derzeit vorne?“ sollte allein entscheidend sein, sondern vielmehr: Welche politische Konstellation möchte ich nach der Wahl ermöglichen?
Denn auch eine Partei mit großem Stimmenanteil kann ohne Koalitionspartner möglicherweise keine Regierung bilden.

Die AfD und die Debatte über ein Parteiverbot
Zur besonderen politischen Bedeutung dieser Wahl gehört die inzwischen intensiv geführte Diskussion über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.
Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen haben einen entsprechenden offenen Aufruf unterzeichnet. Initiiert wurde er unter anderem vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein. Grundlage des Aufrufs ist ein umfangreiches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das zu dem Schluss kommt, dass bei der AfD Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip vorliegen.
Das ist jedoch noch kein Parteiverbotsverfahren und schon gar kein Parteiverbot.

Ein solches Verfahren kann ausschließlich von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Bürger oder Verbände können ein Parteiverbot nicht selbst beantragen. Entscheiden würde anschließend allein das Bundesverfassungsgericht. Auch die rechtlichen Anforderungen sind hoch. Das bloße Vertreten verfassungsfeindlicher Positionen reicht für ein Parteiverbot nicht aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere eine aktiv-kämpferische Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erfolgreich verwirklichen könnte.

Für die Wahl am 6. September bedeutet das: Die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren darf nicht mit der Frage verwechselt werden, ob die AfD gewählt werden darf. Sie darf zur Wahl antreten, solange keine entsprechende rechtskräftige Entscheidung vorliegt.

Was bedeutet das für die persönliche Wahlentscheidung?
Gerade vor diesem Hintergrund sollten Wähler mehrere Fragen voneinander trennen.
Erstens: Welche politischen Ziele vertrete ich selbst?
Zweitens: Welche Partei kommt diesen Zielen am nächsten?
Drittens: Welche Kandidatin oder welcher Kandidat überzeugt mich im eigenen Wahlkreis?
Viertens: Welche Regierungsbildung könnte nach der Wahl realistisch sein?
Und schließlich: Welche Bedeutung messe ich der Frage bei, ob eine Partei meine demokratischen und verfassungsrechtlichen Grundüberzeugungen gefährdet oder mit ihnen vereinbar ist?

Diese Fragen muss jeder Wähler für sich beantworten. Eine demokratische Wahlentscheidung sollte dabei möglichst auf überprüfbaren Informationen beruhen – und nicht auf einzelnen Social-Media-Videos, zugespitzten Wahlkampfparolen oder unbestätigten Behauptungen.

Jetzt auch die praktischen Dinge erledigen
Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit zugestellt. Wer wahlberechtigt ist und keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das zuständige Wahlamt wenden.
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann Briefwahl beantragen. Ein Grund muss dafür nicht angegeben werden. Wer Briefwahl nutzen möchte, sollte nicht bis zur letzten Woche warten.

Auch wer im Wahllokal wählt, sollte seine Wahlbenachrichtigung und – falls erforderlich – einen gültigen Identitätsnachweis bereithalten.

Was macht eine Stimme ungültig?
Im Wahllokal genügt grundsätzlich ein eindeutiges Kreuz bei der Erststimme und eines bei der Zweitstimme.
Wichtig: Der Stimmzettel sollte nicht mit zusätzlichen Kommentaren, Namen oder sonstigen Bemerkungen versehen werden. Wenn der Wählerwille dadurch nicht mehr eindeutig erkennbar ist, kann die Stimme ungültig werden.
Es ist ausdrücklich zulässig, nur eine der beiden Stimmen abzugeben.

Bei der Briefwahl kommen weitere Formalitäten hinzu. Fehler bei den Briefwahlunterlagen können dazu führen, dass die Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Noch 21 Tage – was jetzt auf die persönliche Checkliste gehört
Wer seine Wahlentscheidung noch nicht getroffen hat, hat dafür noch Zeit. Die kommenden drei Wochen können sinnvoll genutzt werden:
• Wahlprogramme der Parteien lesen und vergleichen
• Kandidaten im eigenen Wahlkreis ansehen
• Wahl-O-Mat als Orientierung nutzen
• Aussagen von Parteien und Kandidaten anhand seriöser Quellen überprüfen
• Umfragen als Momentaufnahme und nicht als Prognose verstehen
• mögliche Koalitionen und Mehrheiten berücksichtigen
• bei der Erst- und Zweitstimme bewusst unterschiedliche Entscheidungen treffen, wenn dies den eigenen Vorstellungen entspricht
• rechtzeitig entscheiden, ob die Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgegeben werden soll

Der Countdown läuft
Noch 21 Tage.
Am 6. September 2026 von 8 bis 18 Uhr entscheidet Sachsen-Anhalt über die Zusammensetzung seines neuen Landtags.
Bis dahin dürfte der Wahlkampf noch deutlich an Schärfe gewinnen. Umfragen werden sich verändern, Parteien werden um Stimmen kämpfen und auch die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren dürfte weitergehen.
Am Ende aber zählt nicht die lauteste Schlagzeile und nicht die letzte Umfrage.

Entscheidend sind die Stimmen, die am 6. September abgegeben werden.
Wer wählen geht, sollte deshalb nicht nur wissen, wen er wählt – sondern auch, was seine beiden Kreuze bewirken.


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen – ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.

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