Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt (Teil 2): So funktioniert die Stimmabgabe

Grafik: Landeszentrale für politische Bildung
Grafik: Landeszentrale für politische Bildung


Am Sonntag, 6. September 2026, sind rund 1,7 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Um möglichst allen Menschen eine selbstbestimmte Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, haben die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt und die Landeswahlleiterin eine Broschüre in Leichter Sprache veröffentlicht.

In unserem zweiten Teil der Serie zur Landtagswahl 2026 fassen wir die wichtigsten Regeln, Abläufe und Barrierefreiheits-Angebote rund um den Wahltag zusammen.

Grundlagen der Demokratie
Die Broschüre führt verständlich in die Grundlagen der Demokratie ein. Sie erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Stimmen entscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren die politischen Entscheidungen im Land trifft. Die gewählten Abgeordneten vertreten die Bevölkerung im Landtag in Magdeburg und beschließen Gesetze zu zentralen Themen wie Bildung, Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt.

Wer darf wählen?
An der Landtagswahl darf teilnehmen, wer am Wahltag:
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt lebt,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung automatisch per Post.

Zwei Stimmen für den Landtag
Jede wählende Person hat zwei Stimmen:
Erststimme: Damit wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt.
Zweitstimme: Sie entscheidet darüber, wie viele Sitze die einzelnen Parteien insgesamt im Landtag erhalten.

Gewählt wird am 6. September zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im zugewiesenen Wahllokal. Zur Stimmabgabe genügt ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument. Die Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Briefwahl als Alternative
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann problemlos Briefwahl beantragen. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder kann direkt bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.

Nach der Beantragung werden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt. Der ausgefüllte Wahlbrief muss rechtzeitig verschickt werden oder spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein.

Barrierefreie Wahl und Hilfestellungen
Ein wichtiger Schwerpunkt der Handreichung liegt auf der Barrierefreiheit:
Wahllokal: Ob das eigene Wahllokal barrierefrei erreichbar ist, steht direkt auf der Wahlbenachrichtigung. Ist dies nicht der Fall, kann mit einem Wahlschein ein anderes barrierefreies Wahllokal im Wahlkreis genutzt werden.
Für blinde und sehbehinderte Menschen: Es stehen Stimmzettelschablonen zur Verfügung.
Assistenz: Wählerinnen und Wähler, die Unterstützung benötigen, dürfen eine Vertrauensperson mit in die Wahlkabine nehmen oder sich vom Wahlhelferpersonal unterstützen lassen. Die Entscheidung über die Stimmabgabe trifft jedoch stets die wählende Person selbst – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.

Auszählung und Regierungsbildung
Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr beginnen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit der öffentlichen Auszählung der Stimmen. Sobald alle Stimmen erfasst sind, wird das vorläufige Wahlergebnis bekannt gegeben.

Da eine einzelne Partei meist keine absolute Mehrheit erreicht, schließen sich nach der Wahl häufig mehrere Parteien zu einer Koalition zusammen. Der neu gewählte Landtag wählt anschließend die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, die oder der die Landesregierung bildet.

Hier gibt es die Broschüre zum Download oder zur Bestellung
Die 32-seitige Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ steht allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung: Digitaler Download (PDF): Direkt im Internetangebot des Landtags Sachsen-Anhalt [LINK].


Quelle: Broschüre „Landtagswahl am 6. September 2026 in Sachsen-Anhalt – Einfach wählen gehen! Wissen, wie man wählt. Infos in Leichter Sprache“, herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt und der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Landtagspräsidenten und dem Landesbehindertenbeauftragten (2026).


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen – ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.

Grafik: Landeszentrale für politische Bildung
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