Gewässerverunreinigung in der Elbe bei Magdeburg

Foto: Wasserschutzpolizei
Die Verunreinigung erstreckte sich nach derzeitigem
Ermittlungsstand von etwa Elbkilometer 320 bis Elbkilometer 325
und wies eine Breite von circa fünf bis zehn Metern auf. Im
Rahmen der ersten Maßnahmen wurde im Bereich eines
Nebengewässers der Elbe auf Höhe des Elbkilometers 320 ein
Regenwassereinleiter festgestellt. Nach gegenwärtigem
Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass die Verunreinigung
über diesen Einleiter in das Gewässer gelangt sein könnte.
Durch die Wasserschutzpolizei wurden eine Vielzahl von Gewässerproben zur weiteren Untersuchung entnommen.
Außerdem wurde eine Drohne benutzt, um das Ausmaß der Verunreinigung besser festzustellen und Luftaufnahmen zu fertigen. Die unmittelbar hinzugezogene Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg, die Städtischen Werke Magdeburg sowie die Feuerwehr Magdeburg überprüften zudem angrenzende und naheliegende Kanäle, um die mögliche Ursache und den Eintragsweg der Verunreinigung weiter einzugrenzen.
Zur Eindämmung der Verunreinigung errichtete die Feuerwehr Magdeburg eine Ölsperre. Dadurch konnte eine weitere Ausbreitung des Oberflächenfilms verhindert beziehungsweise eingedämmt werden.
Die Wasserschutzpolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB eingeleitet. Die Ermittlungen zur Ursache, zum Verursacher sowie zu Art und Umfang der Verunreinigung dauern an.
Durch die Wasserschutzpolizei wurden eine Vielzahl von Gewässerproben zur weiteren Untersuchung entnommen.
Außerdem wurde eine Drohne benutzt, um das Ausmaß der Verunreinigung besser festzustellen und Luftaufnahmen zu fertigen. Die unmittelbar hinzugezogene Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg, die Städtischen Werke Magdeburg sowie die Feuerwehr Magdeburg überprüften zudem angrenzende und naheliegende Kanäle, um die mögliche Ursache und den Eintragsweg der Verunreinigung weiter einzugrenzen.
Zur Eindämmung der Verunreinigung errichtete die Feuerwehr Magdeburg eine Ölsperre. Dadurch konnte eine weitere Ausbreitung des Oberflächenfilms verhindert beziehungsweise eingedämmt werden.
Die Wasserschutzpolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB eingeleitet. Die Ermittlungen zur Ursache, zum Verursacher sowie zu Art und Umfang der Verunreinigung dauern an.

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